Immobilienkredite vorzeitig ablösen

Im Allgemeinen können Sie einen Immobilienkredit nicht vorzeitig ablösen. In zwei Fällen lässt das Gesetz aber auch für Festzinskredite eine vorzeitige Ablösung zu und gewährt bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wann das der Fall ist? Lesen Sie die Antwort in diesem Beitrag.

In der Regel können Sie einen Immobilienkredit nicht vorzeitig ablösen – zumindest dann, wenn Sie einen Festzinskredit und keine variable Verzinsung vereinbart haben.

Haben Sie einen Festzinskredit aufgenommen, können Sie diesen Immobilienkredit nicht vorzeitig ablösen und bleiben während der Zinsbindungsfrist an den Vertrag gebunden. Der Grund: Die Bank ist für die Refinanzierung Ihres Kredites auch eine langfristige Verpflichtung eingegangen, die ebenfalls nicht vorzeitig gekündigt werden kann.

Immobilienkredite vorzeitig ablösen
Das Gesetz sieht allerdings auch bei Festzinskrediten Möglichkeiten vor, einen Immobilienkredit vorzeitig ablösen zu können. Es gewährt dem Darlehensnehmer bei Vorliegen eines berechtigten Interesses dann ein außerordentliches Kündigungsrecht.

So besteht die Möglichkeit, einen Immobilienkredit vorzeitig abzulösen zum einen dann, wenn das Beleihungsobjekt unbelastet verkauft werden soll. Zum anderen können Sie einen Immobilienkredit vorzeitig ablösen, wenn Sie das Beleihungsobjekt als Sicherheit für einen weiteren Kredit benötigen, den die Bank Ihnen nicht geben kann.

Immobilienkredit vorzeitig ablösen: Kosten
Allerdings ist man verpflichtet, den wirtschaftlichen Nachteil auszugleichen, den die Bank dadurch erleidet, dass Sie den Immobilienkredit vorzeitig ablösen. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung wird nach besonderen Grundsätzen berechnet und hängt vor allem von der Restlaufzeit des Darlehens und dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Rückzahlung ab.

Bei einer langen Restlaufzeit ist es in der Regel mit hohen Kosten verbunden, einen Immobilienkredit vorzeitig ablösen zu wollen. Ist darüber hinaus auch noch das allgemeine Zinsniveau seit dem Abschluss des Darlehensvertrages deutlich gesunken, kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung beträchtlich sein.

Noch eine Möglichkeit der vorzeitigen Kreditablösung
Bei einer Zinsfestschreibungszeit von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen zehn Jahre nach der letzten Anpassung der Konditionen mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss.

Forward-Darlehen anstelle einer vorzeitigen Ablösung des Immobiliendarlehens
Kreditnehmern, die sich günstige Zinsen sichern wollen, brauchen ihren Immobilienkredit auch gar nicht vorzeitig ablösen. Vielmehr bietet sich die Möglichkeit eines sogenannten Forward-Darlehens an. Damit lässt sich der Anschlusszinssatz schon vor dem Ende der Zinsbindung sichern.