Steuervereinfachungsgesetz 2011: Das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde am 09.06.2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die abschließende Beratung im Bundesrat soll am 08.07.2011 stattfinden. Auch wenn hier noch nicht alles entschieden ist – die folgenden Punkte werden für Sie voraussichtlich bei der Steuererklärung 2011 interessant.

Erklärungsabgabe
Ab 2012 haben Bürger die Wahl: Sie können Ihre Einkommenssteuererklärung zusammen für zwei aufeinanderfolgende Jahre einreichen. Inwieweit diese Möglichkeit dann genutzt wird bleibt abzuwarten, hoffen doch viele Bürger jedes Jahr auf eine Rückerstattung.

Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
Die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften soll von 920 auf 1.000 EUR angehoben werden. Der Mehrbetrag von 80 EUR wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt. Die Anhebung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 35 EUR im Jahr, allerdings nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1.000 EUR nicht übersteigen.

Freistellungsauftrag
Anleger können Ihren Sparerpauschbetrag von 801 EUR auf verschiedene Bankinstitute verteilen. Um zu vermeiden, dass das erlaubte Volumen überschritten wird, soll die Nutzung des Sparerpauschbetrags auf ein elektronisches Verfahren umgestellt werden.

Einschränkung bei Entfernungspauschale
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder der höhere Preis für Bus oder Bahn steuerlich abgesetzt werden. Ab 2012 werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nur noch berücksichtigt, wenn deren Summe die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr übersteigt. Gerade Pendler, die auf Park & Ride setzen, werden dann weniger Wegkosten geltend machen können.

Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren
Ab 2012 können Betreuungskosten für alle Kinder unter 14 Jahren bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Außer dieser Altersgrenze fallen alle bisherigen Voraussetzungen weg. Auch die bisherige Unterscheidung zwischen berufsbedingten und nicht berufsbedingten Betreuungskosten entfällt. Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 EUR pro Kind.

Keine Einkommensprüfung mehr für volljährige Kinder
Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 EUR pro Jahr überstiegen. Diese Einkommensprüfung fällt ab 2012 weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt.

Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Für die Eltern entfallen die Nachweispflichten. Zudem erhalten sie künftig noch Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z. B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums Nebenjobs annehmen oder eine Halbwaisenrente beziehen.

Krankheitskosten
Krankheitskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn deren Zwangsläufigkeit belegt ist. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel genügt die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.

Schenkungen
Vater und Mutter können zusammen bis zu 800.000 EUR transferieren, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Hinterlassenschaften und Bankgeheimnis
Derzeit müssen Banken nicht an das Finanzamt melden, wenn die Grenze von 5000 EUR unterschritten wird. Bei Todesfällen ab Juli 2011 steigt der Betrag auf 10.000 EUR pro Institut. Sie müssen natürlich trotzdem weiterhin alles in Ihrer Erbschaftssteuererklärung angeben.

Experto meint: Das neue Steuervereinfachungsgesetz ist keine echte Revolution. Trotzdem enthält es einige Verbesserungen, die für viele von Interesse sein dürften.