Hartz-IV-Sätze ab Januar 2011

Die Hartz-IV-Sätze werden ab Januar 2011 anders berechnet und steigen um 5,00 Euro auf 364,00 Euro. Die Kinderregelsätze bleiben unverändert. Allerdings soll es für Kinder ab 2011 eine Extra-Förderung in Form eines Bildungspakets geben.

Hartz-IV-Sätze setzen sich bis 2010 aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Allerdings machte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze erforderlich, da die geltenden Regelsätze von Hartz-IV für Kinder und Erwachsene gegen die Verfassung verstoßen. Die neuen Hartz-IV-Sätze sollten spätestens zum Januar 2011 vorliegen.

Bisherige Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
Kritisiert hatte das Bundesverfassungsgericht nicht die Höhe der Hartz-IV-Sätze, sondern deren Berechnung, die nicht transparent genug sei. Daher forderte das Gericht den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 neue Hartz-IV-Sätze zu bestimmen, die sich an der Realität orientieren und ab 2011 zur Anwendung kommen.

Trotz des klaren Auftrags an die Bundesregierung mussten sich Hartz-IV-Empfänger lange gedulden. Die neuen Hartz-IV-Sätze liegen erst jetzt vor, da die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einkommens- und Verbrauchsstichproben nicht früher zur Verfügung standen.

Jetzt hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Änderungen von Hartz-IV verkündet, die ab dem 1. Januar 2011 greifen sollen.

Hartz-IV-Sätze ab Januar 2011
Ab 1. Januar 2011 werden die etwa 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger 364,00 Euro pro Monat erhalten. Damit steigt der Hartz-IV-Satz um fünf Euro.

Die Hartz-IV-Sätze für Kinder bleiben unverändert. Nach Aussagen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hätten die Hartz-IV-Sätze für Kinder nach den neuesten Berechnungen sogar gekürzt werden können. Dennoch hat man sich dazu entschlossen, die Hartz-IV-Sätze für Kinder unverändert zu lassen.

Berechnung der neuen Sätze
Für die Berechnung der neuen Hartz-IV-Sätze bildete die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 mit ca. 230 Positionen die Grundlage. Bei der Überprüfung, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tatsächlich tätigen, wurden einige Positionen neu hinzugefügt (z. B. Internet, Praxisgebühr etc.) und andere (z. B. Kraftfahrzeuge, Haushaltshilfen, Flugreisen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel etc.) eliminiert.

Im Zuge dieser Berechnungen hätten die Hartz-IV-Sätze für Kinder – so die Bundesregierung – ab dem Jahr 2011 sogar gesenkt werden können. Folgende Hartz-IV-Sätze wurden ermittelt:

  • Berechneter Hartz-IV-Satz für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 213,- Euro, damit 2,- Euro weniger als bisher
  • Berechneter Hartz-IV-Satz für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 242,- Euro, damit 9,- Euro weniger als bisher
  • Berechneter Hartz-IV-Satz für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 275,- Euro, damit 12,- Euro weniger als bisher

Die rechnerische Senkung der Hartz-IV-Sätze wird aber nicht zu niedrigeren Regelsätzen führen, da die Familien sich auf das bisherige Existenzminimum eingerichtet haben und Vertrauensschutz genießen. Es bleibt daher bei folgenden Hartz-IV-Sätzen für Kinder:

  • Hartz-IV-Satz für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 215,- Euro
  • Hartz-IV-Satz für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 251,- Euro
  • Hartz-IV-Satz für Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 287,- Euro

Zusätzlich zu diesen Hartz-IV-Sätzen bekommen Kinder aus Hartz-IV-Familien ab dem Jahr 2011 ein sogenanntes Bildungspaket. Dieses Leistungspaket bezieht sich zum Beispiel auf Schulbücher, Tagesausflüge, Sportvereine etc. Insgesamt sind pro Kind 250,00 Euro im Jahr vorgesehen.

Hartz-IV-Sätze ohne Alkohol und Tabak
Schon bei der letzten Regelsatzverordnung 2005 blieben bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze Ausgaben für Flugreisen, illegale Drogen und Glücksspiel außen vor. Jetzt wurden zusätzlich auch Ausgaben für alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht in die Berechnung der neuen Hartz-IV-Sätze für 2011 einbezogen. Diese wurden in der letzten Berechnung bisher noch zu hundert (Alkohol) bzw. fünfzig Prozent (Tabak) berücksichtigt.

Auf der anderen Seite sind bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze Positionen berücksichtigt worden, die für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wichtig sind oder Chancen eröffnen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen (z. B. Internet-Softwaredownloads). Ferner wurden bei der Ermittlung der neuen Regelsätze Positionen mit aufgenommen, die es bei den Hartz-IV-Sätzen bisher noch gar nicht gab, wie z. B. die Praxisgebühr.

So setzt sich der neue Hartz-IV-Regelsatz ab 2011 zusammen
Der neue Hartz-IV-Satz eines Erwachsenen, der ab Januar 2011 zur Auszahlung kommen soll, setzt sich wie folgt zusammen:

  • Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro
  • Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro
  • Energie und Wohnungsinstandhaltung: 30,24 Euro
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 27,41Euro
  • Gesundheitspflege: 15,55 Euro
  • Verkehr: 22,78 Euro
  • Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro
  • Bildung: 1,39 Euro
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro
  • Andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro

Anpassung der Hartz-IV-Sätze ab dem Jahr 2011
Die jährliche Anpassung der Regelleistungen wurde bisher an die Rentenentwicklung gekoppelt. Diese Kopplung der Hartz-IV-Sätze wurde vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig verworfen.

Zukünftig soll die laufende Wirtschaftsrechnung (LWR) die statistischen Daten und
Zahlen für die Anpassung der Hartz-IV-Sätze liefern. Sie bezieht in ihre jährliche Stichprobe 8.000 Haushalte ein, die Buch über ihre Ausgaben führen.