Elterngeld 2011: Was ändert sich?

Elterngeld 2011: Um einen möglichst hohen Zuschuss zu erhalten, müssen Eltern jetzt einige Regeln beachten. Insbesondere Hartz-IV-Empfänger müssen ab 2011 auf ihre 300 Euro Elterngeld verzichten. Es gibt aber noch weitere Änderungen.

Das Elterngeld 2011 ist zumindest teilweise zum Opfer der Sparbemühungen der Bundesregierung geworden. Insbesondere Hartz-IV-Empfänger müssen ab 2011 komplett auf ihre 300 Euro Elterngeld verzichten. Dass auch die Superreichen beim Elterngeld 2011 sparen müssen, wird wohl nicht einmal die Betroffenen stören.

Das ändert sich beim Elterngeld 2011

Im Wesentlichen hat sich beim Elterngeld auch 2011 nicht viel verändert. Nach wie vor bekommen junge Eltern auch im Jahr 2011 das Elterngeld für zwölf Monate, maximal bis zu 1.800 Euro im Monat. Sofern sich auch der Partner für zwei Monate eine Auszeit für den Familiennachwuchs gönnt, gibt es das Elterngeld auch im Jahr 2011 für maximal 14 Monate. Weiterhin bleibt es den Eltern überlassen, wie es das Elterngeld 2011 untereinander aufteilt.

Wer bekommt das Elterngeld im Jahr 2011?

Das Elterngeld bekommen auch im Jahr 2011 alle Eltern, deren Kinder seit dem 1. Januar 2007 geboren wurden.

Anders als beim Erziehungsgeld handelt es sich beim Elterngeld 2011 immer noch um eine elternbezogene Lohnersatzleistung, auf die sowohl Arbeitnehmer und Beamte als auch Studenten, Hausfrauen und Hausmänner sowie Selbstständige einen Rechtsanspruch haben. Darüber hinaus können auch Adoptiv- und Pflegeeltern immer noch vom Elterngeld 2011 profitieren.

Das Elterngeld 2011 wurde für Hartz-IV-Empfänger gestrichen

Hartz-IV-Empfänger und Familien, die die Reichensteuer zahlen, bekommen das Elterngeld im Jahr 2011 nicht mehr.

Hinweis: Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wird das Elterngeld auf bestimmte Sozialleistungen angerechnet, insbesondere auf das Arbeitslosengeld II und auf den Kinderzuschlag. Ferner werden Singles mit einem zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro oder Ehepaare mit einem zu versteuerndem Einkommen von mehr als einer halben Million Euro im Jahr 2011 auf das Elterngeld verzichten müssen.

Wie hoch ist das Elterngeld 2011?

Bisher betrug das Elternteil 67 Prozent des vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Für nicht erwerbstätige Elternteile betrug das Elterngeld mindestens 300 Euro monatlich.

Ab 2011 wird das Elterngeld nur noch 65 Prozent des durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens betragen. Mindest- und Höchstbeträge verändern sich nicht.

Gering verdienende Eltern werden durch das Elterngeld zusätzlich unterstützt. Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1.000 Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in kleinen Schritten von 65 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht. Je niedriger somit das Einkommen dieses Elternteils vor der Geburt war, desto höher ist der prozentuale Ausgleich, den er für das wegfallende Erwerbseinkommen erhält. Für je 2 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, erhöht sich die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.

Wie lange wird Elterngeld 2011 gezahlt?

Das Elterngeld 2011 kann in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes in Anspruch genommen werden. Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) und höchstens für zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Auf zwei weitere Monate Elterngeld besteht dann ein Anspruch, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen möchten (Partnermonate) und sich bei den Eltern für zwei Bezugsmonate das Erwerbseinkommen mindert (etwa durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz).

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Vater und Mutter können während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich ausüben, ohne den Anspruch auf das Elterngeld 2011 zu gefährden.

Allerdings wird das Einkommen aus der Teilzeitarbeit in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen. Der Elternteil, der das Kind betreut, erhält dann Elterngeld ab dem Jahr 2011 in Höhe von 65 Prozent aus der Differenz zwischen dem vor und dem nach der Geburt zu berücksichtigenden Einkommen, mindestens aber 300 Euro. Als bereinigtes Nettoeinkommen vor der Geburt werden maximal 2.700 Euro zugrunde gelegt.

Während des Bezugs von Elterngeld ist die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung umgehend der Elterngeldstelle mitzuteilen. Diese kann dann das Elterngeld 2011 nötigenfalls neu berechnen.

Elterngeld 2011 unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Das gesamte Elterngeld unterliegt auch im Jahr 2011 steuerlich dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Sofern im Zeitraum des Bezugs von Elterngeld 2011 weitere Einnahmen zur Verfügung stehen, kann es durch den Progressionsvorbehalt beim Elterngeld zu Steuernachzahlungen kommen.

Elterngeld ab 2011 bei mehreren Kindern

Das Elterngeld erhöht sich auch ab 2011 bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Zusätzlich zum errechneten Elterngeld werden daher für jeden Mehrling 300 Euro gezahlt.

Bei Familien mit mehr als einem Kind wird das Elterngeld auch 2011 um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat, erhöht. Dieser Anspruch besteht bei zwei Kindern so lange, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist.

Elterngeld 2011 für Alleinerziehende

Auch Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld erhalten, sofern das Kind nur bei dem Alleinerziehenden in der Wohnung lebt, dem auch die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht.

Elterngeld für bis zu 14 Monate erhalten auch ab 2011 ferner Elternteile, deren Partnerin oder Partner die Betreuung des Kindes objektiv unmöglich ist, etwa wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung, wenn die sonstigen Voraussetzungen der zusätzlichen Monate erfüllt sind.

Elternzeit und Elterngeld ab 2011

Das Elterngeld setzt auch 2011 nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird. Somit haben etwa auch Hausfrauen und Hausmännern, Auszubildende und Selbstständige einen Anspruch auf Elterngeld. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen allerdings regelmäßig ihren Anspruch auf Elternzeit geltend machen, um ihre Arbeitszeit reduzieren und das Elterngeld nutzen zu können.

Der Antrag auf Elterngeld 2011

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle zu beantragen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Allerdings werden rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld 2011 bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Weiteres zum Thema Elterngeld lesen Sie hier: