Was tun bei Verdacht auf Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)?

"Einfach gute Noten!" So wirbt ein Nachhilfeinstitut für Kundschaft. Und die findet sie zu Hauf. Doch manchen Kindern gelingt es trotz solidem Unterricht in der Schule, der Unterstützung der Eltern und zusätzlichem Nachhilfeunterricht nicht, gute Noten zu bringen, so sehr sie sich auch bemühen. Sie leiden an einer Lese-Rechtschreibschwäche (LRS). Doch auch dagegen kann man etwas tun.

Symptome von LRS (Lese-Rechtschreibschwäche) erkennen
So zeigt sich bei der 7jährigen Annette am Ende der ersten Klasse, dass sie immer noch jeden Buchstaben einzeln liest und nicht mehr als 2 aneinander hängen kann. Die Lehrerin rät, abzuwarten und fleißig zu üben: Probleme beim Zusammenlesen geben sich manchmal noch nach einem weiteren halben Jahr.

Doch wenn am Ende des zweiten Jahres, in dem das Lesen und Schreiben systematisch unterrichtet wurde und die Eltern zu Hause mit dem Kind geübt haben, die Buchstabensynthese immer noch nicht gelingt, sollten Ihre Lehrer einen Fachmann hinzuziehen. Der Verdacht auf Legasthenie liegt nahe. Oftmals sind daran auch ähnliche Probleme mit dem richtigen Schreiben gekoppelt. Was können Ihre Lehrer den Eltern bei Verdacht auf eine LRS empfehlen?

Die Schulberatung bei LRS einbeziehen
Für Lernschwächen und Lernstörungen sind Beratungslehrer und Schulpsychologen die kompetenten Ansprechpartner. Der Schulpsychologe führt eine umfassende psychologische Diagnostik bei Verdacht auf LRS durch. Diese enthält einen Intelligenztest. Der klärt auf, ob es sich um eine umfassende Entwicklungsverzögerung handelt oder um eine Teilleistungsschwäche bei einer durchschnittlichen oder sogar guten Begabung.

Außerdem werden Leistungstests im Lesen und Rechtschreiben durchgeführt. In einem ausführlichen Anamnesegespräch mit den Eltern und der Lehrkraft erfährt der Schulpsychologe alles über den Verlauf des bisherigen Lernprozesses und der bislang erfolgten Förderung, z. B. eine Lerntherapie.

Mit dem Nachteilsausgleich vor Entmutigung schützen
Bestätigt sich der Verdacht auf LRS gibt es in einigen Bundesländern einen sog. "Nachteilsausgleich", um die unausweichlichen Misserfolgserlebnisse einzudämmen: Das Kind hat Anspruch auf eine Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten. Wie genau die Berücksichtigung aussieht, entscheiden Sie als Schulleiter auf Empfehlung des Schulpsychologen hin.

In der Zeugnisnote Deutsch werden Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet. Diese Berücksichtigung wird im Verbalteil des Zeugnisses vermerkt. Klären Sie die Eltern darüber auf, ob in Ihrem Bundesland das Gutachten des Schulpsychologen zur Gewährung des Nachteilsausgleichs ausreicht. Beispielsweise müssen Eltern in Bayern auch noch die ergänzende Diagnose eines Facharztes für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie vorlegen.

Lesetherapie bei starker Entmutigung
Unter Umständen kann bei einer LRS auch eine ergänzende Therapie erforderlich sein. Bei einer drohenden "seelischen Behinderung" können Eltern beim Jugendamt eine solche Lesetherapie beantragen. In der Regel muss dazu ein Gutachten eines Facharztes für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie oder des Schulpsychologen vorliegen. Er bescheinigt dies, wenn bereits erhebliche Sekundärstörungen eingetreten sind, wie Schulangst oder Schulverweigerung.  

Recht auf schulische Förderung
Außerdem haben diese Kinder auch Anspruch auf schulische Förderung. In der Regel bieten Grundschulen Förderstunden für Kinder mit Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens an. Setzen Sie eine eigens dafür geschulte Lehrkraft für diesen Förderunterricht ein. Sie erstellt eine Lernstandsanalyse. An Hand derer erkennt sie, auf welcher Stufe des Schriftspracherwerbs sich das Kind befindet.

Auf dieser Basis erstellt sie einen Lese-Förderplan. In kleinen Schritten wird dann gefördert. Neben der fachlichen Förderung spielt der Wiederaufbau von Motivation und Freude am Lesen und Schreiben mit Hilfe von Erfolgserlebnissen eine erhebliche Rolle. Sorgen Sie dafür, dass der Förderunterricht in enger Kooperation mit dem Klassenlehrer geschieht, so dass sich der reguläre Deutschunterricht und der Förderunterricht ergänzen.