Chaos im Schulbus: Das können Sie als Eltern dagegen unternehmen

Vor allem auf dem Land kommen viele Schüler mit dem Schulbus zur Schule. Was erzählt Ihr Kind vom Busfahren? Freut es sich darauf, weil es Zeit hat, mit dem Freund oder der Freundin einige Zeit ohne die Gängelung durch die Schule beieinander zu sein? Oder hat es täglich Angst vor dem Busfahren und möchte von Ihnen persönlich mit dem Privatauto transportiert werden?

Den Schulbus nicht zu einem rechtsfreien Raum werden lassen

Im Schulbus wird ein Streit, der auf dem Schulhof begann, mit Fäusten zu Ende geführt, wird eine schüchterne Einserschülerin als Streberin gemobbt, ein ungeschickt agierender Förderschüler verhöhnt oder werden die Kleinen von einer Clique Älterer von ihren Sitzplätzen vertrieben. Manchmal herrscht das Gesetz des Stärkeren. Es gibt ja im Gegensatz zum Pausenhof keine Aufsicht durch Erwachsene im Bus; der Busfahrer konzentriert sich auf das Fahren.

Der Elternbeirat als Ansprechpartner

Erzählt Ihr Kind von solchen Missständen im Schulbus, setzen Sie sich umgehend mit dem Elternbeirat der Schule und dem Schulleiter in Verbindung. Zwar ist der Schulbus nicht im Aufsichtsbereich der Schule. Doch die Schule kann und sollte solchen Entwicklungen durch erziehliche Maßnahmen vorbeugen: Das Verhalten am und im Bus gehört in den Regelkatalog der Schulordnung oder der  Schulverfassung. Wenn hier Elternbeirat und Schule gut zusammenarbeiten, wird aggressiven und machtbewussten Schülern klar, dass sie im Schulbus keinen Freibrief dafür haben, andere zu drangsalieren oder ihnen gegenüber ihre Macht und Kraft auszuspielen, auch wenn kein Lehrer anwesend ist.

Ermutigen Sie Ihr Kind,  sich bei eklatanten Regelverstößen an die Lehrer zu wenden. Die Schule kann in besonders gravierenden Fällen dem Schüler gegenüber sogar Ordnungsmaßnahmen aussprechen.

Die Gemeindeverwaltung einbeziehen

Gibt es vor allem an der Bushaltestelle Schwierigkeiten, wenden Sie sich über den Elternbeirat an die Gemeinde. Sie ist Träger des Schülertransports. Der Träger ist nur dann für die Bezahlung einer Aufsicht an der Haltestelle verpflichtet, wenn erhöhte Gefahr besteht, z. B. weil die Stelle sehr eng ist und durch eine große Zahl von Schülern die Gefahr besteht, dass ein jüngerer Schüler auf die Straße geschubst wird.

Regen Sie beim Elternbeirat an, einen Freiwilligendienst der Eltern untereinander einzusetzen. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und tragen Sie sich als erstes in eine Freiwilligenliste ein.

Fazit: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei, dass es sich bereits auf dem Weg zur Schule im Schulbus wohlfühlt und sich auf die Schule freuen kann.

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