von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Familie
Kindergeld 2010: Anspruchsvoraussetzungen
Kindergeld 2010: höherer Grenzbetrag
Auch wenn ein Kind eigene Einkünfte und Bezüge hat, wird bis zu einem gewissen Alter Kindergeld gezahlt. Allerdings lag die Einkommensgrenze bisher bei 7.680 Euro pro Kalenderjahr – das Kindergeld wurde also nur gezahlt, wenn die Einkünfte des Kindes darunter lagen. Beim Kindergeld 2010 wird dieser Grenzbetrag auf 8.004 Euro erhöht, der Anspruch auf Kindergeld verfällt also erst, wenn das Kind diese Einkommensgrenze überschreitet.
Fazit: Die Änderungen beim Kindergeld 2010 fallen für Familien insgesamt positiv aus.
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