von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kinder
In dem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Bremen zu entscheiden hatte, ging es um ein Kind, das nach der Schule in einem Hort betreut wurde. Es lebte bei der Mutter, abholen vom Hort sollte es der Lebensgefährte der Mutter. Das war dem Vater nicht recht, und am Ende klagte er dagegen: Da er das Sorgerecht auch mit innehabe, stehe ihm auch ein Mitspracherecht zu, wer das Kind abhole.
Das OLG Bremen entschied jedoch, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch darüber bestimmt, wer es aus dem Hort abholen darf - in diesem Fall also die Mutter. Der andere Elternteil muss nur bei wichtigen Fragen miteinbezogen werden, beispielsweise wenn es um Einschulung und Schullaufbahn des Kindes, Operationen oder Ähnliches geht.
Weniger gravierende Entscheidungen soll ein Elternteil allein treffen können, um "lebensfremde Dauerdiskussionen" zwischen den Elternteilen zu vermeiden (OLG Bremen vom 01.07.2008, Az. 4 UF 39/08).
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