Taschengeld: Ab wann und wozu?

Die Auszahlung von Taschengeld ist eine unterstützende Maßnahme in der Entwicklung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit Ihres Kindes. Für Eltern wie für Kinder ist es sinnvoll, das Taschengeld regelmäßig auszuzahlen. Taschengeld sollte nicht als Druckmittel genutzt werden. Das heißt, es sollte nicht als Strafe entzogen werden. Sie ermöglichen so Ihrem Kind das Haushalten mit dem eigenen Geld frühzeitig zu erlernen. Dadurch entsteht eine gewisse Unabhängigkeit von den Erwachsenen.

Taschengeld ist eine Leistung der Eltern für Ihre Kinder. Sie ermöglichen Ihnen auf diese Art den Wert des Geldes schnell zu erkennen und sich einige Freiheiten zu erlauben, ohne immer erst die Erwachsenen fragen zu müssen.

Wann sollten Sie mit der Zahlung von Taschengeld anfangen?

Die meisten Eltern beginnen mit dem Eintritt der Kinder in die Grundschule Taschengeld zu geben. Oft wird dieses nach Klassenstufe gestaffelt. Also beispielsweise 1€ pro Woche in der ersten Klasse, 2€ in der zweiten Klasse u.s.w.

Weichen Sie von diesem System ab, wenn Ihr Kind etwa zwölf Jahre alt ist, um Ihrem Kind mehr Freiheit und Selbständigkeit zu ermöglichen.

Taschengeld TIPP

Legen Sie einen Monatsbetrag fest. So lernt Ihr Kind, dass es jeden Monat gleich viel Geld zur Verfügung hat, gleichgültig wieviel Tage der Monat hat. Teilen Sie den Betrag durch vier bzw. fünf  “Zahltage”.

Wann sollte das Taschengeld ausgezahlt werden?

Suchen Sie sich einen passenden Zeitpunkt aus. Beispielsweise jeden Montagmorgen vor der Schule.Oder, bei Jugendlichen, jeden Freitagabend vor dem Wochenende. Wichtig ist nur, dass Sie diesen Termin beibehalten!

Was sollte das Kind von seinem Taschengeld bezahlen?

Erstmal ausschließlich kleine und große Wünsche. Ein Eis, Sammelkarten o.ä. Später den Besuch mit Freunden bei Mac Donalds u.s.w. Wichtig ist, dass Dinge wie Schulmaterial, Lebensmittel, Hygieneartikel und Bekleidung nicht darunter fallen!

Für solche Anschaffungen bleiben Sie als Eltern verantwortlich!

Eine große Bitte an Sie: wenn Sie einmal Taschengeld eingeführt haben, streichen Sie es bitte nicht aus Wut als Strafe für Ihr Kind. Sicher trifft diese Maßnahme, aber selten hat sie etwas mit dem eigentlichen Vergehen zu tun.

Im zweiten Teil der Serie “Taschengeld” möchte ich Ihnen Anhaltspunkte zur Höhe des individullen Taschengeldes vorstellen.

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