In der so genannten „Schülerakte“ sind alle wichtigen Informationen über den Schüler, d. h. seine persönlichen Daten, die Daten der Erziehungsberechtigten, Notfalltelefonnummern, Krankheiten und Allergien, Entwicklungsberichte des Kindergartens, gespeichert. Außerdem enthält die Akte die Zeugnisse des Kindes. Darüber hinaus werden auch disziplinarische Maßnahmen, wie Klassenbucheinträge, mündliche und schriftliche Tadel und Verweise, in der Akte vermerkt. Auch Anmerkungen der Klassen- und Fachlehrer zum Verhalten des Schülers bzw. zu Verhaltensauffälligkeiten und Aktenvermerke von Gesprächen mit anderen Behörden finden sich in einer solchen Akte.
Eltern dürfen in diese Akten ihrer Kinder nicht nur Einsicht nehmen, sie haben auch das Recht – auf eigene Kosten – Kopien zu machen. Die Akte darf allerdings nicht die Schule verlassen. Kopien können also nur auf den Kopierern der Schule erstellt werden und können den Eltern in Rechnung gestellt werden.