Reguläres Arbeitsverhältnis: Kinderbetreuung durch Großeltern

Kinder haben oft sehr engen Kontakt zu den Großeltern. Was liegt näher, als die Kinderbetreuung in Ihre Hände zu geben, allerdings mit einem regulären Arbeitsvertrag, weil es nebenher günstig für die Steuer sein kann. Denn unter Umständen können die Kindeseltern die Kosten für die großelterlichen Leistungen von der Steuer absetzen.

Kinderbetreuung durch Großeltern: Allgemeine Vorteile
Grundsätzlich sind Großeltern ein Gewinn für die Familie und den Nachwuchs. Sie strahlen die Ruhe aus, die den Kindeseltern im Berufsstress meist fehlt. Auch wenn sie den Enkeln meist zu viel erlauben, entschädigen sie doch durch ihre Vorzüge: Viel Zeit, Geduld, Großzügigkeit, liebevolle Zuwendung. Kinder können von den Erfahrungen der Alten profitieren und erleben, welche Prämissen neben Beruf noch zählen, das es auch Krankheiten und Leid geben kann und Generationen aufeinander angewiesen sein können.

Kinderbetreuung durch Großeltern: Ein Vertrag kann helfen
Sind die Beteiligten in der Lage, miteinander ohne unüberbrückbare Zerwürfnisse, Absprachen über Erziehungsfragen zu treffen, kann es auch einen verbindlichen Vertrag zwischen ihnen geben, wie sie künftig die Teilung der Kinderbetreuung zwischen den Generationen regeln wollen, beispielsweise das größere Kind in die Kita bringen, das jüngere zu Hause betreuen.    

Steuerliche Vorteile, haushaltsnahe Beschäftigung, Minijob: Vertrag wie unter fremden Dritten
Der Betreuungsvertrag hat wegen der Steueraspekte einigen Erfordernissen gerecht zu werden: er muss wie unter fremden Dritten formuliert sein. Das Geld muss überwiesen werden (Nachweis). Dann kann die gesetzliche Regelung aus 2006 greifen, dass berufstätige Eltern pro Kind maximal 6000€ (Belege für 6000€ einreichen, anerkannt werden nur 4000€, also zwei Drittel) Betreuungskosten steuerlich geltend machen können. Dabei gibt es Unterschiede in der Berechnung zwischen Paaren mit einem oder zwei Verdienern und Alleinverdienern (4000€ bis zum 14. Lebensjahr und statt Sondersausgaben Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben).

Kinderbetreuung durch Großeltern: Die Seite der Großeltern
Diese können sich, falls sie selbst noch berufstätig sein sollten, von ihrem Arbeitgeber bis zu drei Jahren freistellen lassen und sich für den häuslichen Minijob von den Kindeseltern bezahlen lassen. Der einfachste Vertrag mit der Oma ist ein zivilrechtlicher, allerdings ohne Versicherung. Einzutragen wären dann die Beträge bei der Oma als zusätzliche Einkünfte in Zeile 8 Anlage SO. Besser wäre eine Vereinbarung dergestalt, dass die Oma bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Dritte Möglichkeit ist die Regelung von Omas Einnahmen über ein Gewerbe.

Kinderbetreuung durch Großeltern: Minijobzentrale
Hier wird Omas Beschäftigung über das Haushaltsscheckverfahren und auf 400-Eurobasis angemeldet. Ist die Oma bereits Rentnerin und als solche über den Opa versichert, macht die gesamte Anmeldung keinen Sinn. Ist sie normale Rentnerin, muss sie solange nichts angeben, wie die Einkünfte unter 400€ liegen. Es zählt dann als Aushilfstätigkeit, wobei Sie als privater Arbeitgeber die Sozialabgaben abführen.

Bei der Einkommenssteuererklärung führen Sie dann die Haushaltshilfe unter außergewöhnlichen Belastungen im Mantelbogen, Seite 4 , Zeile 95. Zwei Drittel der Kosten könnten aber auch als Werbungskosten angesetzt werden, was sich aber nur dann rechnen würde, wenn man schon genügend Werbungskosten hat (über 920€ Pauschale) und der Verdienst hoch genug ist.

Kinderbetreuung durch Großeltern:  Oma als Gewerbetreibende
Hier würde die Oma nach der gleichen Art und Weise berechnet werden, wie eine Tagesmutter. Allerdings muss die Oma dafür dann ein Gewerbe anmelden und hat zu versteuernde Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Meist liegen ihre Beträge noch unterhalb bestimmter Grenzen, die nach Abzug einer Kostenpauschale (relativ hoch)   verbleiben, so dass sie in der Regel keine Steuern zahlen muss.