von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kinder
Pflicht zur Sprachförderung vor der Schule
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, die Sprachförderung vor der Schule zur Pflicht zu machen. Die Sprachfähigkeit soll 2 Jahre vor der Einschulung, also im Alter von 4 Jahren, im Schulamt festgestellt werden.
Bei mangelnden Sprachkenntnissen soll dann das Schulamt die Eltern verpflichten können, das Kind in einen vorschulischen Kurs zur Sprachförderung zu schicken. Die Grundschule soll dann bei der Anmeldung des schulpflichtigen Kindes noch einmal die Sprachkenntnisse des Kindes testen.
Sollten hier Lücken zutage treten, können die Kinder zum weiteren Besuch eines Kurses zur Sprachförderung verpflichtet werden. Eltern, die ihr Kind nicht an der Sprachförderung teinehmen lassen, können mit einer Geldbuße belangt werden. Das Land NRW hat vorsorglich die Mittel für die vorschulische Sprachförderung verdoppelt.
Für die Grundschulen bedeutet dies eine doppelte Belastung: Sie müssen nicht nur vermehrt Sprachtests bei der Einschulung von Migrantenkindern durchführen, sondern auch immer jüngere Kinder auf ihre Schulfähigkeit beurteilen.