Klassenfahrten: ARGE hilft Familien

Klassenausflüge oder Klassenfahrten, sind häufig ein kostspieliges Vergnügen. Da wird es Eltern, die Hartz IV beziehen oder wenig Geld zur Verfügung haben, oft mulmig. Denn die oft von Lehrern und anderen Eltern, denen es finanziell besser geht, sorglos geplanten Touren reißen ein großes Loch in das knapp kalkulierte Familienbudget.
ARGE zahlt Klassenfahrten
Nach § 23 Absatz 3 Ziffer 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II) übernimmt aber die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten. Die Eltern, die mit den Kindern in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, müssen bei der ARGE einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Antragsberechtigt sind nicht nur Hartz IV-Empfänger, sondern auch Familien, die keine Leistungen zur Sicherung des angemessenen Lebensbedarfs beziehen, aber dennoch nicht in der Lage sind, die Kosten einer Klassenfahrt aus ihrem Einkommen zu bestreiten.

Das können Lehrer tun, um bedürftige Eltern zu unterstützen

  • Behandeln Sie finanzielle Sorgen, die von Elternseite an Sie herangetragen werden, äußerst diskret. Weisen Sie die betroffenen Eltern auf die Möglichkeit der Bezuschussung durch die ARGE nach § 23 Absatz 3 Ziffer § SGB II hin.
  • Legen Sie in der Schulkonferenz fest, wie viel eine Klassenfahrt maximal kosten soll.
  • Stellen Sie rechtzeitig die Unterlagen für die Klassenfahrt zusammen und geben Sie sie an die Eltern aus – Anträge bei der ARGE haben einen gewissen zeitlichen Vorlauf!
  • Nicht immer können alle „Sozialfälle“ durch die öffentliche Hand aufgefangen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Förderverein über die Einrichtung eines „Klassenfahrts- und -ausflugs-Nothilfe-Fonds“, der diskret und unbürokratisch „Sorgenkinder“ auffangen kann.