von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kinder
Ein Förderverein kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen. Nach dem Vereinsrecht handelt es sich um eine juristische Person (§§ 21 ff Bürgerliches Gesetzbuch), die durch den Vorstand vertreten wird (§ 26 BGB) und als eigenständiges Rechtssubjekt handelt. Der Vereinszweck wird in der Satzung definiert.
Die Förderung der Bildung und Erziehung Kindern und Jugendlicher ist ein anerkannter gemeinnütziger Vereinszweck eines Fördervereins. Wenn Ihre Schule einen derartigen Förderverein hat, kann dieser problemlos Ausstattungsgegenstände für den Unterricht anschaffen.
Allerdings kann der Förderverein nur Dinge finanzieren, die durch den Vereinszweck gerechtfertigt sind. Das wären zum Beispiel die notwendigen PCs und Monitore für den Computerraum. Der Förderverein darf nur sogenannte Bildungsvorhaben unterstützen, da er an die finanzrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung (§ 52 AO) gebunden ist, und muss seine Ausgaben außerdem dokumentieren und nachweisen.
Das Sachmittelbudget einer Schule ist meist sehr begrenzt. Der finanziell eigenständige Förderverein hat den Vorteil, auch Geld einnehmen zu können, beispielsweise indem er Schulfeste oder Sponsorenläufe veranstaltet. Er darf außerdem sowohl Sach- als auch Geldspenden annehmen, verwalten und Spendenquittungen ausstellen, bzw. Zuwendungsbescheinigungen zur steuerlichen Absetzbarkeit.
Und hier kann der Förderverein finanziell unter die Arme greifen:
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