von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Kinder
Der Fall: Eine Hartz IV-Empfängerin aus Halle klagte vor dem Sozialgericht gegen die ARGE auf Erstattung der Kosten für eine mehrtägige Kindergartenabschlussfahrt ihres Kindes. Sie begründete ihre Forderung damit, dass es sich um eine „Schulanfängerfahrt“ gehandelt habe an der nur zukünftige Schulkinder teilgenommen hätten. Da diese überwiegend in dieselbe Klasse eingeschult würden, habe auch schon ein Klassenverband bestanden. Die Kinder hatten die Möglichkeit sich kennen zu lernen und erste Freundschaften zu knüpfen. Ohne die Teilnahme wären schwere Nachteile hinsichtlich der schulischen und psychischen Entwicklung ihres Kindes zu befürchten gewesen.
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