Filesharing: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder

Kinder nutzen viele Möglichkeiten, um ihre Lieblingsmusik oder Filme kostenlos zu erhalten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs widmet sich dem Filesharing, dem Downloaden von Musik- und Filmdateien: Eltern haften nicht für ihre Kinder, wenn sie ihnen ausdrücklich illegale Aktivitäten verbieten.

Was ist Filesharing?

Vereinfacht ausgedrückt werden per Filesharing Daten im Internet bereitgestellt, die sich die Teilnehmer des Netzwerkes herunterladen können. Dafür gibt es viele legale Plattformen. Angesichts des großen Angebots im Internet ist die Versuchung für Kinder und Jugendliche groß, sich auch auf illegalem Weg Musik- oder Filmdateien zu besorgen.

Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder

Haben Kinder das Urheberrecht verletzt und sich illegal Musik- oder Filmdateien aus dem Internet heruntergeladen, wendeten sich die Vertreter der betroffenen Musik- und Filmindustrie bisher an die Eltern. Der Bundesgerichtshof hat jedoch folgendes Urteil gefällt (Az. I ZR 74/12): Wenn Eltern ihrem Kind Filesharing ausdrücklich verbieten, sind sie ohne konkrete Verdachtsmomente nicht verpflichtet, ihre Kinder beim Surfen zu kontrollieren. Eltern haften in diesem Fall nicht für die Urheberrechtsverletzung ihres minderjährigen Kindes.

Allerdings haften Kinder ab sieben Jahren für Urheberrechtsverletzungen, wenn sie geistig in der Lage sind, das Unrecht ihres Handelns zu erkennen. Es ist anzunehmen, dass sich die Anwälte der Musik- und Filmindustrie nach diesem Urteil direkt an die Kinder und Jugendliche wenden und Schadensersatz fordern.

Illegale Downloads sind kein Kavaliersdelikt

Sobald Ihr Kind alleine im Internet surft, ist es wichtig, ihm verantwortungsbewusstes Verhalten zu erklären. Es ist verlockend, sich auf illegale Weise Musik und Filme zu verschaffen. Vor allem, wenn die eigenen Freunde mit ihren Errungenschaften prahlen. Aber dieses Verhalten ist nicht nur illegal und zieht eine Strafverfolgung nach sich. Es ist auch gegenüber den Künstlern nicht fair. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es mit dem legalen Kauf von Dateien seine Lieblingsinterpreten unterstützt. Außerdem ist es nicht verboten, unter Freunden Musik zu tauschen oder Filme auszuleihen.

Auf Abmahnung richtig reagieren

Falls Ihr Kind trotzdem beim illegalen Downloaden erwischt wird, erhalten Sie oder Ihr Kind in der Regel ein Schreiben von einem Anwalt. Unterschreiben Sie auf keinen Fall eine vorformulierte Erklärung, sondern suchen Sie einen eigenen Anwalt auf, der sich mit Urheberrechtsfragen auskennt und Sie berät. Oft sind die geforderten Schadensersatzansprüche viel zu überteuert und rechtlich nicht haltbar.