von Barbara Weinen, veröffentlicht in Familie
Es gab eine Zeit, da waren Sie mit Ihrem Partner glücklich und haben geheiratet. Jetzt haben Sie festgestellt, dass es nicht mehr geht und Sie sich von Ihrem Partner trennen müssen. Wer dabei letztlich die entscheidenden Worte ausspricht oder die Trennung einleitet ist rechtlich völlig uninteressant.
Die entscheidende Frage an dieser Stelle ist lediglich, ob einer der Ehegatten sich endgültig für die Trennung entschieden hat oder nicht. Solange keiner von beiden sich sicher ist, sollte eine Aussöhnung versucht werden. Nicht der schlechteste Weg hierbei ist sich Unterstützung bei einer der weitgehend kostenlosen Ehe- und Familienberatungsstellen zu holen, die von Ländern, Gemeinden und Kirchen eingerichtet wurden. Selbstverständlich können auch Psychologen / Psychotherapeuten Hilfe geben, deren Beratung jedoch regelmäßig kostenpflichtig ist.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren
Ist die Entscheidung gefallen, dass kein Weg an der Trennung vorbeiführt, stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Bei den meisten Ehegatten führt die Entscheidung zur Trennung meist dazu, dass die Ehe auch in rechtlicher Hinsicht schnell beendet werden soll. Damit gilt es, das gerichtliche Scheidungsverfahren vorzubereiten.
Sind beide Ehegatten bereit, die Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln, dann kann das Verfahren durch die sogenannte einvernehmliche Scheidung vergleichsweise rasch, kostengünstig und mit in der Regel geringeren psychischen Belastungen durchgeführt werden.
Eine Trennung im Rechtssinn liegt vor,
Versöhnungen können unbeachtlich bleiben, solange sie nur von kurzer (maximal acht bis zwölf Wochen) Dauer sind.
Einvernehmliche Scheidung
Viele Ehegatten, die die Scheidung wünschen, wollen die einvernehmliche Scheidung. Aber sie können in der Praxis nicht miteinander kommunizieren. Zu groß ist vielleicht der Trennungsschmerz oder der Trennungsprozess hat noch nicht verheilte Wunden gerissen. Auch hier gilt es, sich der Hilfe erfahrener Berater zu versichern, die die Ehegatten einzeln oder zusammen über einen bestimmten Zeitraum, der nicht das ganze Trennungs-. und Scheidungsverfahren umfassen muss, begleiten. Maßgeblich sind hier Rechtsanwälte, Mediatoren und Psychologen/Psychotherapeuten.
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