Der Elternzeitrechner: So berechnen Sie Ihr Elterngeld

Die Geburtensituation in Deutschland ist seit vielen Jahren sehr kritisch. Statistisch gesehen gibt es nur etwa 1,3 Kinder pro Familie. Das Elterngeld, dass am 01. Januar 2007 anstelle des Erziehungsgeld eingeführt wurde, sollte diese Lücke schließen. Leider wissen viele Eltern nicht, wie viel Ihnen zusteht und wie sie ihre Elternzeit aufteilen können.

Viele Ehen und Partnerschaften bleiben auch aus Unwissenheit nach wie vor kinderlos. Dabei gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, diese Wissenslücke zu schließen – den Elternzeitrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Berechnungsgrundlage

Seit dem 01. Januar 2013 bildet nach einer Gesetzesänderung Ihr Brutto-Monatseinkommen der letzten zwölf Monate die Berechnungsgrundlage. Die Änderung soll das Berechnungssystem allgemein vereinfachen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde anhand des Netto-Monatseinkommens das Elterngeld berechnet.

In wenigen Schritten kommen Sie nun mit dem Elternzeitrechner zu einem aussagekräftigen Ergebnis.

Nach der Eingabe des Brutto-Monatseinkommens werden weitere Angaben zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen erfragt. Dazu gehören eventuell vorhandene Geschwisterkinder und Kinderfreibeträge, die Steuerklasse und die Art Ihrer Erwerbstätigkeit vor der Geburt Ihres Kindes.

Die richtige Aufteilung

Zum Schluss entscheiden Sie, ab wann und für welche Dauer Sie das Elterngeld beziehen möchten. Grundsätzlich steht Ihnen über einen Zeitraum von zwölf Monaten Elterngeld zu. Die Gesetzesgrundlage bildet hierbei das Bundeselterngeldgesetz (BEEG).

Diesen Anspruch können Sie sich auch mit Ihrem Partner teilen.

Insgesamt haben Sie sogar die Möglichkeit, die ersten 14 Monate für Ihr Kind da zu sein: Denn für die ersten beiden Monate nach der Geburt erhalten Sie das sogenannte Mutterschaftsgeld. Anschließend können Sie weitere zwölf Monate Elterngeld beziehen. Teilen Sie sich die Elternzeit mit Ihrem Partner, kann er zum Beispiel die letzten beiden Monate übernehmen. Auch ein zeitgleicher Bezug ist möglich.

Wichtig ist nur, dass Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sind, wie Sie das Elterngeld in Anspruch nehmen wollten. Eine nachträgliche Änderung des Elterngeld-Antrages ist nicht möglich.

Das Ergebnis

Anhand Ihrer Eingaben berechnet nun der Elternzeitrechner Ihren finanziellen Anspruch für den gewählten Zeitraum. Jeder Monat wird einzeln mit dem jeweiligen Betrag aufgeschlüsselt. Nach den gesetzlichen Vorgaben entspricht das Elterngeld grundsätzlich 67 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten zwölf Monate.

Sollten Sie allerdings kein Einkommen im genannten Zeitraum gehabt haben, stehen Sie auch nicht vollkommen ohne Mittel da, Sie haben nämlich einen Mindestanspruch von 300 Euro Elterngeld. Der Maximalbetrag liegt dagegen immerhin bei 1.800 Euro.