Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Gleichwertigkeit fordern

Eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur dann möglich, wenn es zu rechtlicher und gesellschaftlicher Gleichstellung kommt. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist in der Bundesrepublik Deutschland für alle Lebensbereiche verfassungsmäßig garantiert. Dennoch ist sie gesellschaftlich noch nicht hinreichend verwirklicht.

Mit dem Gleichberechtigungsgesetz vom 01.07.1958 wurden vormals gegebene Lücken des Gesetzbuches beseitigt. Am 01.07.1977 trat zusätzlich ein "Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts" in Kraft, welches weitere rechtliche Lücken beseitigen sollte.

Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde 1976 die rechtliche Grundlage geschaffen
Erst 1976 wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass Frauen auch während einer Ehe selbständig entscheiden konnten, ob sie erwerbstätig werden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte die "Vernachlässigung des Haushalts" durch die Erwerbstätigkeit der Frau vom Mann als Scheidungsgrund angegeben werden. Bis 1976 konnte eine Frau nach der Eheschließung nicht mehr ohne die Zustimmung ihres Mannes über ihr Vermögen verfügen – das ist alles noch nicht lange her.

Mann und Frau sind heute jedoch rechtlich gleichberechtigt. Dennoch erhalten sie weiterhin weniger Lohn für ihre gleichwertige Arbeit und sind im Management von Firmen unterrepräsentiert. Es scheint, als müssten die Frauen noch für "Ihre" Gleichberechtigung eintreten und es stellt sich die Frage, warum dies so ist. Zwischen den, was rechtlich festgelegt ist und dem, was die Menschen davon umsetzen, scheint es Diskrepanzen zu geben.

Ein Beispiel: Jede Verheiratete weiß, dass sie, sofern kein spezieller Ehevertrag abgeschlossen wurde, mit ihrem Partner in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Auch ist die Regelung der Unterhaltspflicht für Mann und Frau bekannt.

Rechtlich dienen diese beiden Regelungen der Anerkennung der grundsätzlichen Gleichwertigkeit von außerhäuslicher Erwerbsarbeit und häuslicher Tätigkeit. Diese Relungen sollten die Einschätzung stützen, dass nicht nur Frau und Mann gleichberechtigt, sondern ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche auch gleichwertig sind.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Anerkennung von Gleichwertigkeit
Doch es stellt sich die Frage, wer diese Gleichwertigkeit im Alltag auch anerkennt? Hausfrauen erhalten weder ein Gehalt noch, hierdurch bedingt, eine eigene Grundrente für ihre Arbeit. Die Anrechnung von Erziehungszeiten für den späteren Rentenanspruch, kann zwar als kleiner Anfang in die richtige Richtung gewertet werden, ein wirklicher Ausgleich ist es jedoch nicht.

Bei der Rentenregelung im Todesfall des Mannes einer vollzeit tätigen Hausfrau, wird ebenfalls eine Benachteiligung deutlich. Stirbt die Ehefrau eines Rentners, so verringert sich seine Rente nicht. Stirbt hingegen die rentenberechtigte Person, so muss die Ehefrau eine einschneidende Rentenkürzung hinnehmen. Es stellt sich die Frage, wo in diesem Zusammenhang die angebliche Gleichwertigkeit der jeweils geleisteten Arbeit zu finden ist?

Grundlegende Rahmenbedingungen, die eigentlich zur Umsetzung der rechtlichen Gleichbehandlung dienen sollten, wiedersprechen dem gebotenen Gleichheitsgrundsatz. Einschätzungen wie: "Wir gehen arbeiten und die Frauen machen sich ein schönes Leben" oder "Du bist doch nur zuhause!" verwundern nicht mehr, wenn man um diese Ungerechtigkeiten weiß.

Die rechtliche und gesetzlich verankerte Gleichwertigkeit von Haus- und Erwerbstätigkeit hat in der Praxis und in den Köpfen der Menschen nicht zu einer Umsetzung dieser geführt. Vor allem in den Köpfen der Menschen existiert vielfach noch immer eine andere Einschätzung. Genau hierin ist der wichtigste "Knackpunkt" in hinsichtlich der Umsetzung von Gleichberechtigung zu sehen.

Hausarbeit wird als traditionell weibliche, unbezahlte und selbstverständliche Tätigkeit erachtet und nicht als Arbeit, als Beruf, anerkannt. Da noch immer für viele Männer Hausarbeit eine minderwertige Tätigkeit ist, sind sie sich hierfür zu "schade". Erschwerend kommt noch hinzu, dass Hausarbeit von denen, die sie nicht tun, tatsächlich nicht als Arbeit wahrgenommen wird und sich die Haltung "das bisschen Haushalt" ist doch nebensächlich zu erledigen, durchgesetzt hat.

In jüngster Zeit gehen zwar immer mehr Männer auch in "Elternzeit", d. h. im Klartext: sie übernehmen für zwei Monate die Verantwortung für die Haus- und Erziehungsarbeit. Zwei Monate, gegenüber 10 Monaten der Frau. Dies zeigt deutlich, dass wir von einer gesellschaftlichen Gleichstellung noch weit entfernt sind. Hier muss noch viel Aufklärung geleistet werden.