Kopfnoten werden in NRW wieder abgeschafft

Schon bei der Einführung der sogenannten Kopfnoten in NRW im Jahr 2007 gab es Befürworter und Kritiker. Wer damals jubelte, zog am 15. Dezember 2010 die Stirn kraus, als der Landtag in Düsseldorf die Änderung des Schulgesetzes beschloss, mit dem die Kopfnoten wieder abgeschafft wurden.

3 Jahre lang waren auf dem Kopf des Zeugnisses – von daher der Name Kopfnoten – die Arbeits- und Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit und Sorgfalt und das Sozialverhalten der Schüler auf einer sechsstufigen Notenskala bewertet worden.

Viele Lehrer beklagten den hohen Zeitaufwand, mit dem sie versuchten, den Schülern gerecht zu werden. Ihnen fiel auch die Abgrenzung schwer, wann man die Leistungsmotivation noch als "gut“ – Note 2 – bezeichnen konnte und ab wann man sie mit Note 3, also "befriedigend“, bewerten musste.

"Das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern lässt sich nicht einfach in Ziffernnoten pressen." kommentierte Schulministerin Sylvia Löhrmann die Gesetzesänderung.

Ab wann werden Kopfnoten in NRW nicht mehr vergeben?
Die neue Regelung gilt bereits für die Halbjahreszeugnisse 2011 und auch für die Schullaufbahnbescheinigungen der Jahrgangs­stufe 13.

Überdies hatten Schulen bereits eigene Wege gefunden, mit den Kopfnoten umzugehen. Vielerorts wurde eine vereinbarte "Regelnote“ vergeben – meist die Eins oder Zwei. Von ihr wurde nur in extremen Ausnahmefällen abgewichen. Diese Schulen verschenkten damit die Chance, mit der Kopfnote eine klare Ansage zu machen, wenn das Sozialverhalten oder die Einsatzbereitschaft deutlich zu wünschen übrig ließ.

Doch auch künftig soll es Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen und Schullaufbahnbescheinigungen geben. Allerdings muss die Schulkonferenz vorher Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen aufstellen. Auf jeden Fall werden sie in Verbalform abgefasst sein und so eine differenzierte Beschreibung ermöglichen.