Kooperation zwischen Kindergartengesetz und Schweigepflicht

Das Kindergartengesetz regelt unter anderem die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule. Aber nicht alle Gespräche dürfen ohne Schweigepflichtentbindung geführt werden. Die Einschulung steht an und bei manchen Kindern möchten Sie eventuell noch über Unsicherheiten mit den Kooperationslehrern sprechen - dafür benötigen Sie allerdings die schriftliche Einwilligung der Eltern.
Die Kooperation
Das Kindergartengesetz verpflichtet Sie als Betreuer zur Kooperation mit den Grundschulen und ist für jedes Bundesland einzeln geregelt. Im jeweiligen Kindergartengesetz sind die verbindlichen Regeln zur Kooperation beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule festgeschrieben. Diese Regelungen finden Sie entweder als Verwaltungsvorschrift, Einzelparagraph oder Leitlinie im Kindergartengesetz Ihres Bundeslandes. Erkundigen Sie sich zusätzlich bei der örtlichen Grundschule,welche Vorgaben für die Kooperation vorliegen.
Die Zusammenarbeit zwischen Ihrer Einrichtung und der Grundschule soll einen reibungslosen Wechsel in die Grundschule gewährleisten. Bei ihren Besuchen im Kindergarten beobachten und testen die Grundschullehrer die Kinder in Ihrer Einrichtung und besprechen mit Ihnen, ob für einzelne Kinder im Hinblick auf die Schulfähigkeit noch Förderungsbedarf besteht. Für diese Besuche und das anschließende Gespräch brauchen Sie die Schweigepflichtentbindung.

Umfassende Informationen für die Eltern
Es bietet sich an, zusammen mit den zuständigen Kooperationslehrern drei bis vier Monate vor der Schulanmeldung einen Elternabend zum Thema Kooperation durchzuführen. Die Grundschullehrer stellen an diesem Termin vor, welche Angebote sie im Rahmen der Kooperation mit den Kindern durchführen werden und wie der Tagesablauf in der ersten Klasse aussieht. Sie stehen außerdem für Fragen der Eltern zur Verfügung.

Verteilen Sie an diesem Abend auch die Schweigepflichtentbindung (siehe untenstehendes Muster), damit Sie auf Fragen zu dem Formular direkt für alle Eltern darauf eingehen können.  Mit der schriftlichen Zustimmung der Eltern können Sie sich ruhigen Gewissens zum Wohle des Kindes mit den Lehrern austauschen. Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die die Kooperation Ihnen bietet, um den Übergang in die Schule so glatt wie möglich verlaufen zu lassen.

Muster: Schweigepflichtentbindung

Liebe Erziehungsberechtigte,
im Rahmen der Kooperation mit der Grundschule führen wir Erzieherinnen gemeinsam mit den zuständigen Lehrerinnen einige Aktivitäten durch, bei denen die Kinder insbesondere im Hinblick auf ihre Fähigkeiten beobachtet werden. Am Ende dieser Aktionen steht ein Entwicklungsgespräch über jedes Kind an, bei dem wir unsere langjährigen Erfahrungen mit dem Kind mit den Eindrücken der Lehrerinnen abgleichen.

Bei diesem Gespräch erläutern wir unsere Entwicklungsdokumentationen, die wir im Laufe der Zeit auch über Ihr Kind angefertigt haben. Dieser Informationsaustausch dient dazu, gemeinsam mit den Lehrerinnen herauszufinden, wie der Übergang in die Schule für jedes Kind individuell am besten gestaltet werden kann. Nach der Kooperation bieten wir Ihnen ein umfassendes und ausführliches Beratungsgespräch mit uns an.

Bitte senden Sie uns den unten stehenden Abschnitt bis zum 15.04.2007 unterschrieben zurück.

Frau XY Leiterin der Kindertageseinrichtung ……………………………………………………………………………………………………………………..
Einverständniserklärung
Ich habe die geplante Kooperation zwischen der Kindertageseinrichtung St. Elias und der Grundschule Sonnenbühl zur Kenntnis genommen.

o Ja, ich bin mit dem Austausch zwischen Erzieherinnen des Kindergartens  St. Elias und Lehrerinnen der Grundschule Sonnenbühl einverstanden.

o Nein, ich bin nicht mit dem Austausch zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen einverstanden.

XX.04.2007 Herr und Frau Z
Datum Unterschrift Sorgeberechtigte