Kleinunternehmen: Umlagebeiträge zur Lohnausgleichskasse sinken

Als Kleinunternehmer können Sie sich Lohnfortzahlungskosten für erkrankte Arbeiter und Auszubildende sowie die Arbeitgeberbeiträge zum Mutterschaftsgeld für schwangere Mitarbeiterinnen erstatten lassen. Dafür zahlen Sie zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen jeweils eine Umlage. Für 400-Euro-Kräfte sinkt die Umlage ab dem 01.01.2005:
  • Die Umlage U 1 für Krankheitsaufwendungen für Arbeiter sinkt von 1,2% auf 0,1% der Lohnsumme für jeden beschäftigten Arbeiter oder Auszubildenden.
  • Diese Umlage müssen Sie nur zahlen, wenn Sie Arbeiter bzw. Auszubildende im Betrieb haben. Für Angestellte gilt die Umlage nicht. Die Umlage U 2 für Mutterschaftsaufwendungen wird für 2005 ausgesetzt. Bislang mussten Sie für jeden Beschäftigten – also auch für Männer – 0,1% der Lohnsumme als Umlage zahlen.

Beachten Sie: Die Senkung der Umlagezahlungen gilt nur für Versicherte in der Bundesknappschaft. Die anderen Krankenkassen behalten die Beitragssätze bei.

  • Die Umlage U 1 für Krankheitsaufwendungen für Arbeiter sinkt von 1,2% auf 0,1% der Lohnsumme für jeden beschäftigten Arbeiter oder Auszubildenden. Diese Umlage müssen Sie nur zahlen, wenn Sie Arbeiter bzw. Auszubildende im Betrieb haben. Für Angestellte gilt die Umlage nicht.
  • Die Umlage U 2 für Mutterschaftsaufwendungen wird für 2005 ausgesetzt. Bislang mussten Sie für jeden Beschäftigten – also auch für Männer – 0,1% der Lohnsumme als Umlage zahlen.

Beachten Sie: Die Senkung der Umlagezahlungen gilt nur für Versicherte in der Bundesknappschaft. Die anderen Krankenkassen behalten die Beitragssätze bei.
Als Kleinunternehmer können Sie sich Lohnfortzahlungskosten für erkrankte Arbeiter und Auszubildende sowie die Arbeitgeberbeiträge zum Mutterschaftsgeld für schwangere Mitarbeiterinnen erstatten lassen. Dafür zahlen Sie zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen jeweils eine Umlage. Für 400-Euro-Kräfte sinkt die Umlage ab dem 1.1.2005: