Gesetze und Richtlinien zur Antidiskriminierung

Kulturelle Vielfalt ist in verschiedener Weise in internationalen, europäischen und nationalen Gesetzen und Empfehlungen festgehalten. Dabei geht es um Antidiskriminierung, internationalen Handel, Arbeitsrecht und das tägliche Zusammenleben. Hier ein kleiner Einblick.

Das Grundgesetz zur kulturellen Vielfalt
Deutschland hat zum Thema Antidiskriminierung insbesondere das Grundgesetz. Die Grundrechte sind in Artikel 1 bis 4 GG niedergeschrieben. In diesen Artikeln geht es um Menschenwürde, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Gleichheit von Männern und Frauen, Diskriminierungsverbot und Glaubensfreiheit.

Die Europäische Kommission hat zur erweiterten Union ein Grünbuch herausgegeben. Im EG Vertrag beschreibt Artikel 13 die Diskriminierung von zum Beispiel Geschlecht, ethnische Herkunft, Weltanschauung, Alter oder Behinderung. Ebenso werden in der Europäischen Union Arbeitsbedingungen geregelt. Ein Beispiel ist die europäische Richtlinie 2002/73/EG.

Antidiskriminierung ist auch im Arbeitsrecht geregelt
Aus dem Arbeitsrecht ist auch die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG, als Gesetz zum Arbeitsrecht zu nennen. Diese Richtlinie umschreibt im Gleichbehandlungsgrundgesetz, dass es keinen Unterschied der Rasse und ethnischer Herkunft geben darf. Ein weiteres Beispiel ist die Gleichbehandlungsrahmenrichtline 2000/78/EG zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

Die UNESCO spricht in der allgemeinen Erklärung zur kulturellen Vielfalt, in den Artikeln 1 bis 6 vom Erbe der Menschheit, welche von einer zur nächsten Generation weiter gegeben wird. Dies kann jedoch nur nachhaltig in einem demokratischen Rahmen geschehen, wo alle Bürger an politischen Entscheidungen teilhaben.

Besonders stellt Artikel 4 und 5 die kulturelle Vielfalt als ein Teil der Menschenrechte und Freiheit heraus. Hier sind ausdrücklich auch Minderheitengruppen gemeint. Zur kulturellen Vielfalt gehört ebenso, dass sich Menschen sich in Wort und Bild ausdrücken dürfen. Dazu zählen die Meinungsfreiheit und Zugang zu Medien in unterschiedlichen Sprachen.

Leider kann oft festgestellt werden, dass dies nur niedergeschriebene Worte sind und dass verschieden Kulturen unterschiedliche Sichtweisen haben. Auch in der Bewertung von Glaube, Freiheit und Menschenwürde. Annäherungen in diesen Fragen sind oft sehr langwierig bis fraglich.