Mehr Nachhilfe, weniger Sitzenbleiben

"Fördern statt wiederholen" hat sich Hamburg auf die Fahnen geschrieben. Damit es tatsächlich nicht zum Schulversagen kommt, wird das bereits bestehende Programm im kommenden Schuljahr von 1,2 Millionen auf 7,8 Millionen Euro aufgestockt. Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung und Umschichtungen im Schulhaushalt sollen v. a. in Nachhilfe fließen. Wie kann es zu weniger Sitzenbleiben führen?

Hamburg setzt auf Nachhilfe
"Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1-13, die das Lernziel nicht erreichen, kostenlos an allen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien Nachhilfe anbieten. Der Förder- und Nachhilfeunterricht kann durch die enge Bindung an die Schule passgenau auf den Unterricht und die Lernprobleme abgestimmt werden, er findet zudem in vertrauter Umgebung statt, und die Teilnahme ist ohne großen Aufwand möglich. So wollen wir gerade leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern neue Chancen eröffnen."

So beschreibt der Hamburger Schulsenator Ties Rabe das Vorhaben, über Nachhilfe mehr "Lernen und Fördern" zu erreichen. Hamburg will das Sitzenbleiben bald ganz abschaffen. Auch in Berlin ist das Sitzenbleiben inzwischen abgeschafft.

Gehen Sie als Schulleiter folgendermaßen vor, um auch mehr Nachhilfe anbieten zu können:

  • Erstellen Sie ein Förderkonzept für Ihre Schule, denn 40 Prozent der Mittel können für schulische Förderung durch zusätzliche Lehrerstunden, eben Nachhilfe, verwendet werden.
  • Fordern Sie die Lehrerstunden bei der Schulbehörde an.
  • So kann im Durchschnitt jede Klasse über das ganze Schuljahr hinweg bis zu zwei Wochenstunden Förderunterricht erhalten.
  • Haben Sie eine Schule mit vier Parallelklassen, können Sie ein Jahr lang jede Woche acht Wochenstunden Förder- und Nachhilfeunterricht pro Jahrgang durchführen.
  • Berufen Sie zweimal im Jahr die Zeugniskonferenz ein, die über den Förderbedarf eines Schülers entscheidet.
  • Treffen Sie mit dem Schüler und den Eltern eine schriftliche Lernvereinbarung, in der Art, Umfang, Beginn und Ende des Förderunterrichts festgelegt wird. Dieser Beschluss ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Lernförderung.
  • Fordern Sie die Mittel für Nachhilfe bei der Schulbehörde an.
  • Setzen Sie z. B. Studenten, leistungsstarke Schüler, Eltern, pensionierte oder verrentete Lehrkräfte als Honorarkräfte für Nachhilfe ein.
  • Als Honorarsatz können Sie den schulüblichen Satz von 15,97 Euro pro Stunde in Aussicht stellen.