Achtung Lehrer: Schulferien sind nicht gleich Urlaub l

Viele Lehrer gehen davon aus, dass für sie Schulferien auch einen Anspruch auf durchgängigen Urlaub bedeuten. Ein Irrtum, wie folgendes Urteil zeigt:

Ferien sind unterrichtsfreie Zeit
Ein Lehrer war vom Schulleiter zu einem Dienstgespräch während der Schulferien gebeten worden. Der Lehrer erschien zu dem Termin nicht. Daraufhin meldete der verärgerte Schulleiter das unentschuldigte Fehlen dem Schulamt. Dieses sah in dem Verhalten des Lehrers eine Verletzung der Dienstpflicht und kürzte seine Bezüge um diesen Tag. Dagegen wehrte sich der betroffene Lehrer – der Fall ging vor Gericht.

Die Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen (Aktenzeichen DL 10 K 11/03) entschieden zugunsten des Schulamts. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Ferien für Lehrer zunächst einmal unterrichtsfreie Zeit und keine Urlaubszeit seien. Diese dürfe nicht mit gesetzlich zustehenden Erholungsurlaub gleichgesetzt werden, der auch Lehrern zusteht. Dem zu Folge sei es dem Kläger auch zuzumuten gewesen, an dem 1. Ferientag zu dem bereits längerer angekündigten Dienstgespräch zu erscheinen. Etwas anderes könne nur gelten, wenn der Lehrer an diesem Tag tatsächlich im Urlaub gewesen wäre.

Fazit:
Schulferien sind nicht gleich Urlaub: Schulleiter können durchaus vom Kollegium verlangen, dass dieses auch während der Ferien zu einer Konferenz in der Schule erscheint. Es ist dabei sicherlich im Interesse aller, wenn solche Termine frühzeitig bekannt gegeben werden und möglichst in der 1. oder letzten Ferienwoche liegen, so dass die übrige „unterrichtsfreie Zeit“ zur freien Verfügung bleibt.