Wie Sie den geheimen Code der Arbeitszeugnisse richtig interpretieren

Arbeitgeber müssen bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses sowohl den Grundsatz der Zeugniswahrheit als auch das Prinzip der wohlwollenden Beurteilung berücksichtigen. Diese beiden Gebote führen oftmals zu einem Spagat, sodass Arbeitszeugnisse in der Regel positiv formuliert werden, Negatives weggelassen wird und massive Probleme verklausuliert werden.

Da Arbeitgeber arbeitsrechtlich gehalten sind, ihren Arbeitnehmern kein negatives Zeugnis auszustellen, hat dies zur Folge, dass alle Formulierungen zwar positiv klingen, sich aber eine Art Geheimsprache, ein sogenannter Zeugniscode, entwickelt hat. Dieser signalisiert in chiffrierter Form, was wirklich gut und was schlecht war.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für den Zeugniscode einschließlich der dazugehörenden Übersetzung:

  • Herr Müller war stets gesellig. Das heißt übersetzt, dass er ein Säufer war.
  • Frau Meier war stets um überdurchschnittliche Leistungen bemüht. Offenbar ist sie mit ihren Bemühungen gescheitert.
  • Herr Schmidt hatte ein Auge für Details. Das heißt, dass er sich oft verzettelt hat.
  • Frau Schröder hatte ein Talent zum Delegieren. Heißt, sie war eine Drückebergerin.
  • Herr Huber hat seine Meinung auch gegen Widerstände durchgesetzt. Das bedeutet, dass er ein Quertreiber war.

Weiterhin enthält ein Arbeitszeugnis meist eine Gesamtbeurteilung der erbrachten Leistungen. Doch manchem Arbeitnehmer ist gar nicht klar, was genau ihm dort bescheinigt wird. Das Spektrum reicht von "Herr/Frau XY hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets und ganz zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt", was der Note "sehr gut" entspricht, bis zu einer Formulierung wie "Herr/Frau Z zeigte für seine/ihre Arbeit Verständnis und war mit Interesse bei der Sache. Dabei bemühte er/sie sie sich immer, allen Anforderungen gerecht zu werden." Hierbei handelt es sich um eine sehr schlechte Beurteilung der Leistung und entspricht der Schulnote "ungenügend".

Gängige Beurteilungen in Arbeitszeugnissen

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über gängige Beurteilungen der Gesamtleistung in Arbeitszeugnissen einschließlich der damit korrespondierenden Schulnote:

  • Sehr gute Leistungen
    … hat die ihm/ihr übertragenden Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
    … waren wir mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
    … haben seine/ihre Leistungen in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden.
  • Gute Leistungen
    … hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    … haben seine/ihre Leistungen unsere volle Anerkennung gefunden.
    … waren wir mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
  • Befriedigende Leistungen
    … hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    … waren wir mit seinen/ihren Leistungen voll/jederzeit zufrieden.
    … hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.
  • Ausreichende Leistungen
    … hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
    … waren wir mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.
  • Mangelhafte Leistungen
    … hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
    … haben seine/ihre Leistungen weitestgehend unseren Erwartungen entsprochen.
  • Ungenügende Leistungen
    … hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
    … hat sich bemüht, unseren Erwartungen/Anforderungen zu entsprechen.

Wie Sie sehen, klingen alle Formulierungen in der Tat positiv. Auffallend ist, dass es in der Zeugnissprache die vollste Zufriedenheit gibt, obwohl man das Adjektiv voll eigentlich nicht mehr steigern kann.

Wichtig ist zudem das Wörtchen "stets". Ist es weggelassen, müssen Sie eine halbe Note abziehen.

Erwähnenswert ist auch noch das Wörtchen "weiterhin", das in der Dankesformel für die erbrachten Leistungen und die guten Wünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle spielt.

Lautet der Satz etwa "Wir danken Herrn/Frau XY für seine/ihre Mitarbeit in unserem Hause und wünschen ihm/ihr für die Zukunft viel Erfolg", so bedeutet das, dass Herr/Frau XY in diesem Unternehmen keinen Erfolg hatte, ihm/ihr jedoch Erfolg in der Zukunft gewünscht wird.

Wenn der Satz dagegen lautet "Wir danken Herrn/Frau XY für seine/ihre Mitarbeit in unserem Hause und wünschen ihm/ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg", so bedeutet das dagegen, dass er/sie auch in diesem Unternehmen viel Erfolg hatte und ihm/ihr für die Zukunft selbiges gewünscht wird. Manchmal kommt es bei Formulierungen im Arbeitszeugnis also auf ein einzelnes Wort an.

Vielleicht verstehen Sie nach der Lektüre dieses Artikels Ihre letzten Arbeitszeugnisse noch ein wenig genauer. Weiterhin viel Erfolg!