Unfall in der Mittagspause – zahlt Ihre Berufsgenossenschaft?

Sie gehen in der Mittagspause allein oder mit Arbeitskollegen essen? Haben Sie schon einmal daran gedacht, ob Ihre Berufsgenossenschaft bezahlt, wenn Sie in dieser Zeit einen Unfall haben? Wie sind die Bedingungen, damit Ihre Berufsgenossenschaft für die Unfallkosten aufkommt? Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz? Wann muss Ihre Krankenkasse bezahlen?

Abstand von der Arbeit ist wichtig für Körper und Psyche

Damit Sie Ihre volle Leistungskraft erhalten, sollten Sie regelmäßig Erholungspausen einlegen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Mittagspause als Unterbrechung Ihrer Arbeitszeit nutzen. Besonders erholsam kann es sein, wenn Sie Ihre Mittagspause in einem Restaurant verbringen können. Sie bekommen Abstand vom Betrieb und schöpfen neue Kraft für den restlichen Arbeitstag. Sie essen und trinken und stärken dadurch Körper und Geist. Doch wer bezahlt, wenn Sie in der Mittagspause einen Unfall haben? Wie verhält es sich in diesem Fall mit Ihrem Versicherungsschutz?

Arbeitnehmer sind bei einem Unfall über Ihre Berufsgenossenschaften versichert

Das gilt allerdings nur bei einem Unfall während der Arbeitszeit und auf dem Weg zum Arbeitsplatz und wieder zurück. Aber gilt dies auch für die Mittagspause, in diesem Fall wird die Arbeit unterbrochen?

Grundsätzlich gilt: Gehen Sie in der Mittagspause außerhalb Ihrer Arbeitsstelle essen, dann besteht auch für diesen Hin- und Rückweg zu Ihrem Arbeitsplatz der Versicherungsschutz Ihrer Berufsgenossenschaft. Grund für diese Regelung ist, dass die Mahlzeiten und das Trinken dazu dienen, Ihre Arbeitskraft zu erhalten.

Tipp: Achten Sie darauf, dass das ausgewählte Restaurant so nahe liegt, dass Sie es in Ihrer Mittagspause bequem erreichen können und noch genügend Zeit für Ihre Mahlzeit haben. Ist dies gar nicht möglich, weil das Restaurant zum Beispiel 30 Kilometer von Ihrer Arbeitsstelle entfernt ist und Sie nur eine Stunde Mittagspause haben, kann dies durchaus zu Problemen beim Versicherungsschutz durch Ihre Berufsgenossenschaft führen.

Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz in der Mittagspause?

Wenn Sie beispielsweise auf der Straße stürzen und sich dabei ein Bein brechen, während Sie ein Restaurant in Ihrer Mittagspause aufsuchen möchten, bezahlt die Kosten für die Behandlung Ihre Berufsgenossenschaft. Wie aber sieht es bei den Mahlzeiten im Restaurant aus?

Hier gibt es eine klare Einschränkung: Wenn Sie während Ihrer Mittagspause eine Mahlzeit in einem Restaurant einnehmen, wird dieser "Vorgang" Ihrem privaten Bereich zugeordnet! Wenn Sie sich mit dem Messer schneiden, während Sie in Ihrer Mittagspause eine Pizza essen, bezahlt Ihre Berufsgenossenschaft nicht! In diesem Fall muss Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung übernehmen.