So funktioniert die Sozialwahl

Eine der umfangreichsten Wahlen in Deutschland, und gleichzeitig die unbekannteste, steht im Juni 2011 wieder bevor. Wir beantworten für Sie die wichtigsten Fragen zur Sozialwahl.

30 Millionen Wahlberechtigte, bestehend aus Beitragszahlern in der Sozialversicherung und Rentenempfängern, sie alle wählen im Jahr 2011 ihre Vertreter in der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung. Damit ist die Sozialwahl, die alle sechs Jahre stattfindet, eine der größten Wahlen in Deutschland. Gleichzeitig ist sie im Bewusstsein der Bevölkerung kaum verankert. Daher gibt’s hier die wichtigsten Informationen rund um die Sozialwahl.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?
Die Versicherten und Rentenempfänger wählen ihre Vertreter für die 30-köpfige Vertreterversammlung (Parlament) der Deutschen Rentenversicherung. Diese wiederum wählen einen ehrenamtlichen Vorstand, bestehend aus acht, und eine Geschäftsführung, bestehend aus drei Personen. Auch die Arbeitgeber wählen ihre Vertreter in die Vertreterversammlung der Rentenversicherung. Die Vertreterversammlung kontrolliert die Verwaltung der Rentenversicherung (ca. 25.000 Mitarbeiter) und somit die Verwendung der Beitragsgelder.

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Wer sind die Kandidaten der Sozialwahl?
Ähnlich wie bei politischen Wahlen gibt es Kandidatenlisten, jedoch stehen hier keine Politiker zur Wahl, sondern Interessenvertreter, die z. B. Gewerkschaften oder Krankenkassen nahestehen. Sie sind selbst bei der Rentenversicherung versichert und daher gleichzeitig Betroffene der Entscheidungen, die die Vertreterversammlung beschließt. Die Kandidaten übernehmen im Falle der Wahl ein Ehrenamt. Informationen über die Kandidaten und Listen gibt es in einer Broschüre, die über die Internetseite der Sozialwahl angefordert werden kann.

Wie wird bei der Sozialwahl gewählt?
Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Vor dem Wahltermin erhalten alle Wahlberechtigten Post von der Deutschen Rentenversicherung. Der darin enthaltene weiße Stimmzettel muss in den roten Wahlumschlag gesteckt werden. Der rote Wahlumschlag ist bereits adressiert und wird ohne Frankierung in einen Briefkasten geworfen. Spätestens bis zum 1.6.2011 muss der Umschlag bei der Rentenversicherung eingegangen sein.

Wie nehmen blinde und sehbehinderte Menschen an der Sozialwahl teil?
Bei Bedarf wird eine Wahlschablone kostenlos zugesandt.

Warum sollten Sie an der Sozialwahl teilnehmen?
Die Sozialversicherung basiert auf einer unabhängigen Selbstverwaltung. Das wichtige Thema der Altersversorgung liegt so also im Wesentlichen in der Hand der Versicherten. Sie können Ihre Mitwirkungsrechte durch die Sozialwahl wahrnehmen und somit, wenn auch indirekt, bestimmen, was mit den von Ihnen aufgewendeten Geldern passiert. Sozialwahl ist ein Stück Demokratie, das es so nicht in allen Ländern gibt. Sie repräsentiert ein Recht, das jeder wahrnehmen sollte.