Mobbing am Arbeitsplatz – Was Sie dagegen tun können

Viele Menschen sehen als einzige Möglichkeit, dem Mobbing am Arbeitsplatz zu entkommen, die eigene Kündigung und die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das muss nicht sein, denn durch ein Gespräch lassen sich viele Probleme unter Kollegen aus der Welt schaffen.

So reagieren Sie auf Mobbing am Arbeitsplatz

Beim Mobbing ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu reagieren, damit die Situation im Laufe der Zeit nicht immer schlimmer wird. Böse Worte oder ungerechtfertigte Kritik, die Sie widerstandslos über sich ergehen lassen, reizt den Mobber nur dazu, noch weiter zu gehen. Signalisieren Sie dem Täter daher, dass Sie nicht bereit sind, dieses Verhalten zu akzeptieren.

Reagieren Sie möglichst ruhig, denn ein intensiver und fragender Blick Ihrerseits führt meist schneller zum Erfolg als eine unfreundliche Antwort. Falls Sie sich nicht zu dieser Vorgehensweise in der Lage fühlen, bitten Sie andere Kollegen oder Ihren Vorgesetzten um Unterstützung. In größeren Betrieben haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat zu wenden. Falls es sich um Ihren Vorgesetzten handelt, wenden Sie sich an dessen Vorgesetzten.

Hilfe durch Mediation

Mediatoren sind Personen, die ausgebildet sind, zwischen zwei Parteien zu vermitteln und eine für beide Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden. Ein solcher Mediator kann Ihnen beim Mobbing am Arbeitsplatz helfen, indem er Gespräche mit Ihnen und dem Mobber führt und Sie sich danach gemeinsam an einen Tisch setzen, um die Probleme aus der Welt zu schaffen.

Die Mediation kann aber nur dann zum Erfolg führen, wenn der Mobber grundsätzlich dazu bereit ist, sein Verhalten zu ändern, denn andernfalls wären die Chancen nicht höher als beim Lotto. Mit seinem Einverständnis sind die Erfolgsaussichten jedoch recht gut, denn oftmals mobben Menschen ihre Kollegen nur aus Angst vor dem Verlust des eigenen Arbeitsplatzes oder wegen eines Missverständnisses. Soweit die Gründe für diese Ängste bzw. Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden können, kann daher später durchaus ein kollegiales Verhältnis entstehen.

Ein Arbeitgeber hat übrigens eine gesetzliche Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten. Das heißt, er muss Sie vor körperlichen und seelischen Schäden bewahren und ist damit verpflichtet, Ihnen bei Mobbing am Arbeitsplatz sofort zu helfen.