In Rente gehen – aber wann?

Wissen Sie konkret, wann Sie in Rente gehen können und welche Bedingungen dann gelten? Anhebung der Altersgrenzen, Rentenabschlag und Versicherungsjahre sind nur einige der Schlagworte, die nicht jedem Klarheit geben. Lesen Sie, welche Bedingungen für den Renteneintritt gelten.

Der Eintritt in die Rente – für viele ein Ziel, auf dessen Erreichung sie sich lange Zeit freuen. Aber wer kann eigentlich wann in Rente gehen und was bedeutet die Anhebung der Altersgrenzen konkret?

Wann genau und zu welchen Bedingungen man in Rente gehen kann, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: vom Geburtsjahr und von der Anzahl der Versicherungsjahre.

Regelaltersrente für jeden

Wer mindestens fünf Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung entrichtet hat, kann die sog. Regelaltersrente beanspruchen. Menschen, die vor 1947 geboren sind, haben den Anspruch mit 65 Jahren erreicht. 1964 geborene müssen bis 67 arbeiten. Für alle zwischen 1947 und 1963 Geborene gelten Zwischenwerte.

Altersrente für langjährig Versicherte

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat Anspruch auf diese Rente. Vollen Rentenanspruch hat man mit 65 Jahren, wobei auch hier die Anhebung der Altersgrenzen greift (Geburtsjahrgänge 1949 bis 1964). Im Unterschied zur normalen Altersrente kann diese Rente aber weiterhin vorzeitig, jedoch mit Abschlägen, beansprucht werden. Frühestens mit 63 kann das Rentnerdasein beginnen; der Jahrgang 1964 wird dann allerdings 14,4% Rentenabschlag hinnehmen müssen.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Auch schwerbehinderte Menschen müssen künftig länger warten, um ihre Rente in Anspruch nehmen zu können. Die Altersgrenze (bisher 63) wird stufenweise bis auf 65 Jahre angehoben. Betroffen sind die Jahrgänge 1952 bis 1964.

Besonders langjährig Versicherte profitieren

Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann, wird auch künftig mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Hierbei gilt es aber genau zu prüfen, ob alle Zeiten in der Erwerbsbiografie anrechenbar sind.

Weitere Rentenarten, wie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit sowie die Altersrente für Frauen fallen künftig weg und können nur noch von Menschen mit Geburtsjahrgängen vor 1952 beansprucht werden.

Beratung in Anspruch nehmen

Da das Thema Altersrente nicht nur wegen der veränderten Altersgrenzen und der verschiedenen Rentenarten komplex geworden ist, sondern auch die verschiedenen Stationen während eines langen Berufslebens durchaus unterschiedliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche haben können, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Lesen Sie Mitteilungen der Rentenversicherung über Ihren Versicherungsverlauf oder Rentenansprüche genau durch und prüfen Sie diese auf Vollständigkeit.
  • Werden Sie von der Rentenversicherung aufgefordert, Beitragszeiten zu klären, sollten Sie dies gewissenhaft tun. In der Regel können Sie so weitere Punkte für Ihre Rente sammeln.
  • Nehmen Sie die Beratungsleistungen der Rentenversicherung an Ihrem Wohnort in Anspruch. Verlassen Sie sich nicht allein auf Meinungen von Freunden oder Bekannten.

Denken Sie darüber nach, ob Sie lieber abschlagsfrei später oder unter Einkommensverlust früher in Rente gehen würden. Es ist eine Sache der persönlichen Prioritäten und der Lebensplanung. Keine Beratung kann Ihre eigenen Entscheidungen ersetzen.