Gesetzliche Kündigungsfristen: Das müssen Sie beachten

In Zeiten der Wirtschaftskrise ist die Gefahr groß, seinen Job zu verlieren. Doch von heute auf morgen kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht vor die Tür setzen. Die Kündigungsfristen werden durch den Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Ist das nicht der Fall, kommen gesetzliche Kündigungsfristen zum Tragen, die Arbeitgeber auch in der Wirtschaftskrise einhalten müssen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen werden in Paragraph 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Die sogenannte „Grundkündigungsfrist“ beträgt vier Wochen und gilt sowohl für die Kündigung durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Ausnahme: Wenn sich ein Arbeitnehmer in der Probezeit befindet, die weniger als sechs Monate dauert, beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Kündigungstermin ist immer zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Gesetzliche Kündigungsfristen: Das müssen Arbeitgeber beachten
Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden, entscheidet die Länge der Betriebszugehörigkeit über die gesetzlichen Kündigungsfristen. Je länger ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist, desto länger ist auch die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers.

Betriebszugehörigkeit

Kündigungsfrist

2 Jahre

1 Monat (zum Monatsende)

5 Jahre

2 Monate (zum Monatsende)

8 Jahre

3 Monate (zum Monatsende)

10 Jahre

4 Monate (zum Monatsende)

12 Jahre

5 Monate (zum Monatsende)

15 Jahre

6 Monate (zum Monatsende)

20 Jahre

7 Monate (zum Monatsende)

Laut § 622 BGB zählen für die Berechnung der Länge der Betriebszugehörigkeit erst die Jahre ab Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) liegt hier aber eine Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer aufgrund ihres Alters vor. Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Januar 2010 sind die deutschen Gerichte deshalb anwiesen, diese Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ab sofort nicht mehr anzuwenden.

Gesetzliche Kündigungsfristen: Das müssen Arbeitnehmer beachten
Auf Arbeitnehmerseite sehen die gesetzlichen Kündigungsfristen etwas anders aus: Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt wurde, gilt für Arbeitnehmer auch nach längerer Betriebszugehörigkeit lediglich die Grundkündigungsfrist von vier Wochen.

Mehr über gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden Sie in der „Kündigungsschutz“-Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.