Arbeitsweg: Eine Stunde ist normal

Morgens rein in die Stadt und abends wieder raus. Die Verkehrsnachrichten zeigen, wie viele Menschen täglich unterwegs sind, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Auch innerhalb einer Großstadt ist ein Arbeitsweg von einer Stunde nichts Außergewöhnliches.

Zum Mittagessen nach Haus gehen und danach wieder ins Büro. Das können nur die wenigsten Arbeitnehmer. Für viele ist der Arbeitsweg ein fester Bestandteil des Alltags. In Bussen, Bahnen und Autos werden täglich weite Strecken zurückgelegt. Rund 20 Prozent deutscher Erwerbstätiger pendeln mindestens eine Stunde pro Strecke. Dies passiert in großen Städten ebenso wie auf dem Land.

Arbeitsweg bis 75 Minuten zumutbar
Das Arbeitsamt sieht eine Fahrzeit von bis zu 75 Minuten pro Strecke als zumutbar an, bei Teilzeitbeschäftigten weniger. Diese Zeiten sind schnell erreicht, wenn die Verkehrsverbindung ungünstig ist oder der Arbeitsplatz am anderen Ende der Stadt liegt.

Arbeitsweg ist steuerlich absetzbar
Seit 2007 ist wieder der gesamte Arbeitsweg steuerlich mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer absetzbar. Dadurch erhalten die Pendler einen Teil ihrer nicht unerheblichen Aufwendungen für den Arbeitsweg zurückerstattet. Allerdings müssen sie dafür über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommen.

Arbeitsweg unterliegt der Unfallversicherung
Verunglückt ein Arbeitsnehmer auf dem Weg zur Arbeit, ist er von der Unfallversicherung geschützt. Daher ist es wichtig, diese sog. Wegeunfälle immer zu melden. Träger der Unfallversicherung, die durch den Arbeitgeber finanziert wird, sind i. d. R. die Berufsgenossenschaften.

Arbeitsweg ist aber keine Arbeitszeit
Auch wenn Versicherungsschutz besteht, ist der Arbeitsweg keine Arbeitszeit. Diese beginnt frühestens mit dem Eintreffen am Arbeitsplatz. Daher ist der Arbeitnehmer auch selbst dafür verantwortlich, dass er pünktlich seinen Arbeitsplatz erreicht. Verkehrsstörungen oder schlechtes Wetter gehen nicht zu Lasten des Arbeitgebers.