Arbeitsplatzwechsel – Was müssen Sie dabei beachten?

In der heutigen Zeit leben wir mit dem steten Wandel und dies gilt für alle Bereiche des Lebens, insbesondere auch für unseren Arbeitsplatz. Blieb man früher durchaus die ganzen 30-40 Jahre beim gleichen Arbeitgeber um anschließend in Rente zu gehen, kommt es heute wesentlich häufiger vor, dass man sich nach ein paar Jahren etwas Neues sucht.

Für den Arbeitsplatzwechsel gilt es viele Gründe. Neue Karrierewünsche, Arbeitslosigkeit, die Globalisierung der Märkte oder die schnelle technische Entwicklung sind einige davon. Egal welchen Grund sie schlussendlich für Ihre Entscheidung haben, überlegen sie vorher genau ob es sich um die richtige Lösung handelt. Planen sie alles genau. Nehmen sie sich folgende Tipps zu Herzen.

Ist der Wechsel geplant, um die eigenen Karriere voranzubringen, empfiehlt sich ein Gespräch mit dem aktuellen Vorgesetzten. Oft ist eine Veränderung innerhalb des Unternehmens möglich. Achten sie jedoch darauf, ihren Chef nicht unter Druck zu setzen, damit das Gespräch möglichst ruhig verläuft. Ein ehrenvoller Abgang ist immer besser und in ihrem Sinne.

Wenn Sie einen Arbeitsplatzwechsel planen, weil sie mit Ihrer Tätigkeit unzufrieden sind, überlegen sie woran dies liegen kann. Ist es wirklich der Betrieb? Oder könnte es auch einfach daran liegen, dass sie dem falschen Beruf nachgehen? Sich diese Frage zu stellen ist wichtig, um bei einer neuen Firma zufrieden zu sein. Stellen sie sich vor, sie kündigen, bleiben aber im gleichen Beruf. So wird ihnen der Wechsel nicht wirklich etwas bringen. Vergessen sie nie was sie aufgeben. Ein neuer Arbeitsplatz, bedeutet immer einen neuen Anfang verbunden mit Veränderungen. Sie sollten alle Vor- und Nachteile gut abwägen.

Die wichtigen Kleinigkeiten achten

Sollten sie sich schlussendlich wirklich für den Arbeitsplatzwechsel entscheiden, vergessen sie nicht auf die wichtigen Kleinigkeiten zu achten. So hat zum Beispiel jeder Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit Anspruch auf ein schriftliches und unterschriebenes Zeugnis. Es sollte auf jeden Fall Informationen über die Art und Dauer der Beschäftigung enthalten und diese vollständig beschreiben, sowie Angaben über die Person des Arbeitnehmers. Gab es Unterbrechungen während des Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, dürfen diese nur in Ausnahmefällen angegeben werden.

Bei einer solchen Zusammenfassung handelt es sich um ein "einfaches Zeugnis" das, wie bereits erwähnt, jedem Arbeitnehmer zusteht. Darüber hinaus, ist es möglich ein "qualifiziertes Zeugnis" zu verlangen. Hier muss der Arbeitgeber wesentlich genauer auf die Fähigkeiten und Leistungen eines Einzelnen eingehen. Denken sie daran, dass sie Ihren Anspruch ausdrücklich geltend machen müssen, denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus ein Zeugnis auszustellen.