Arbeitsagentur: Leistungen kennen und in Anspruch nehmen

Die Agentur für Arbeit erbringt neben der Zahlung des Arbeitslosengeldes eine Reihe von Leistungen, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Vielleicht können auch Sie Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen?

Die Arbeitsagentur, früher Arbeitsamt, bringt man meist mit der Zahlung von Arbeitslosengeld in Verbindung, bestenfalls wird sie noch als Vermittlungsstelle von Arbeitsplätzen wahrgenommen. Dabei umfasst der Leistungskatalog vielfältige Förderungen, die an Arbeitssuchende oder noch in Arbeit befindliche Mitarbeiter geleistet werden. Auch Unternehmen können Leistungen beantragen, beispielsweise um Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu fördern oder zu ermöglichen.

Beispiele für Leistungen der Arbeitsagentur
In folgenden Fällen sollten Sie sich über das Leistungsangebot der Arbeitsagentur genauer informieren:

  • Sie sind arbeitslos und möchten eine selbstständige Beschäftigung aufnehmen.
    Die Arbeitsagentur kann einen Gründungszuschuss gewähren, der die Anlaufphase ihrer Selbstständigkeit zu überbrücken hilft. Er bemisst sich im Wesentlichen nach der Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes und kann für eine Dauer von bis zu 15 Monaten gewährt werden. Voraussetzung ist u. a. ein tragfähiges Geschäftskonzept.
  • Sie möchten eine Berufsausbildung machen, aber benötigen Unterstützung, weil Sie ggf. auswärts wohnen müssen.
    Im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe fördert die Arbeitsagentur Menschen in Berufsausbildung. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt, wenn sie aufgrund der Art der Ausbildung bzw. des Ausbildungsortes nicht im Haushalt der Eltern wohnen können. Sind Sie bereits volljährig oder in besonderen familiären Situationen entfällt diese Voraussetzung.
  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und können Ihre Situation durch Weiterbildung verbessern.
    Bildungsgutscheine, die Sie von den Weiterbildungskosten für Maßnahmen freihalten, ermöglichen Ihnen, eine Qualifikation zu erwerben, mit der Sie entweder wieder in eine Beschäftigung zurückfinden oder eine Arbeitslosigkeit vermeiden. Dabei werden insbesondere Lehrgangskosten und Fahrtkosten übernommen. Wie viele Leistungen ist auch diese von verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig und kann nur unter diesem Vorbehalt beansprucht werden.

Dies sind nur einige Beispiele, die deutlich machen sollen, dass es neben dem Arbeitslosengeld eine Reihe von Leistungsformen gibt, mit denen die Arbeitsagentur Menschen hilft, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Ebenso gibt es einen Katalog von Leistungen, die Unternehmen beanspruchen können, die eine problematische Beschäftigtenstruktur oder eine temporär schwierige Auftragslage haben (z. B. Lohnkostenzuschüsse, Kurzarbeitergelt etc.).

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.