Mahnbescheid: So wehren Sie drohende Pfändungen ab

Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, müssen Sie reagieren. Sonst riskieren Sie die Zwangsvollstreckung. Diese ist selbst dann möglich, wenn die Forderung unberechtigt ist. Denn das Gericht stellt Mahnbescheide ohne Prüfung der Forderungsberechtigung aus
Sie selbst müssen zunächst prüfen,

1. ob die Forderung überhaupt und in ihrer Höhe berechtigt ist und
2. ob sich die Forderung wirklich nur an die Personen richtet, die dem Gläubiger Geld schulden .

Kommen Sie zu dem Schluss, dass der Mahnbescheid aus dem einen oder anderen Grund unberechtigt ist, legen Sie Widerspruch ein. Das muss innerhalb von 2 Wochen bei dem Amtsgericht geschehen, das Ihnen den Mahnbescheid hat zustellen lassen. Die dafür notwendigen Formulare liegen dem Mahnbescheid bei.Auf Ihren Antrag hin kommt es dann zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Forderung entschieden wird.
Wenn Sie vor Gericht keinen Widerspruch einlegen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der Vollstreckungsbescheid ist die gerichtliche Erlaubnis zu pfänden. Er enthält neben den Forderungen des Gläubigers die Gebühren für beide gerichtlichen Bescheide.
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie binnen 2 Wochen beim zuständigen Amtsgericht Einspruch erheben. Allerdings verhindert dieser Einspruch keineswegs, dass der Gerichtsvollzieher schon zwangsvollstreckt. Das können Sie nur durch einen gesonderten Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung vermeiden, dem oftmals nur gegen Sicherheitsleistungen stattgegeben wird.Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, auf unberechtigte Mahnbescheide sofort mit einem Einspruch zu reagieren.

Tipp
Es lohnt sich nicht, per Widerspruch oder Einspruch die Zahlung berechtigter Forderungen hinauszuzögern. Denn alle Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Schuldners, wenn seine Einwände unberechtigt sind.