Das Gericht entschied: Die vorhandenen Gesetze schützen nicht die Vermögensinteressen des Unternehmers. Die Halteverbote hatten nur verkehrsregelnde Bedeutung. Es liege weder ein Eingriff in den Gewerbebetrieb des Unternehmens vor, noch seien seine Eigentumsrechte verletzt worden (das Grundstück gehöre ja nicht ihm, sondern seinem Kunden). Es gab also keinen Schadensersatz.
Fazit: Wenn Ihnen das Gleiche passiert, sollten Sie sofort das Ordnungsamt anrufen und verlangen, dass der Wagen, der die Halteverbote missachtet, abgeschleppt wird. Je schneller das geht, desto geringer ist Ihr Schaden – und auf dem bleiben Sie auf jeden Fall sitzen, trotz der Halteverbote. Die Gebühren für das Abschleppen selbst müssen allerdings nicht Sie übernehmen, die bekommt dann doch der Falschparker aufgebrummt.