Bürokratieabbau-Gesetz: Imbiss-Ecke ohne Alkoholausschank ist nicht mehr erlaubnispflichtig

Bäcker, Fleischer, Einzelhändler etc. – wer für seine Kunden eine Imbiss-Ecke mit Sitzplätzen einrichtet, braucht dafür nicht länger die Erlaubnis nach dem Bundesgaststättengesetz, sofern er keinen Alkohol ausschenkt. Das bedeutet:
  • Sie müssen keine Kundentoiletten mehr vorhalten.
  • Der oft 4-stellige Betrag, den eine Erlaubnis kostet, entfällt – ebenso der damit verbundene bürokratische Aufwand.

Die Erlaubnispflicht gilt auch nicht mehr für Konditoreien, Eisdielen etc., die keinen Alkohol ausschenken. Auch ein Hotel können Sie jetzt erlaubnisfrei eröffnen, sofern Sie Alkohol nur in einer Minibar oder nur Hausgästen im Speisesaal anbieten.

Kommentar des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands: Restaurants, die Alkohol ausschenken, sind jetzt benachteiligt. Besser hätte man die Erlaubnispflicht gleich ganz abgeschafft. Kontrollen finden schließlich ohnehin und nach den Vorschriften der Gewerbeordnung statt. – Das ist wahr, doch immerhin: Gerade für kleinere Unternehmen ist die jetzt erfolgte Erleichterung ein wichtiger Schritt in Sachen Bürokratieabbau.

Die Neuregelung in eine der Maßnahmen des "Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen", das zum 01. Juli in Kraft getreten ist. Weitere für Sie interessante Änderungen:

  • Pflichten zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen entfallen.
  • Prüf- und Aufbewahrungspflichten für Immobilienmakler sind gelockert.
  • Meldepflichten nach dem Beherbergungsstatistikgesetz sind reduziert.
  • Jugendliche dürfen Sie jetzt ohne behördliche Genehmigung bei großer Hitze schon ab 5 Uhr und bei Musik- und Theateraufführungen bis 23 Uhr einsetzen.