Was Sie gegen ein Fahrverbot tun können

Einem Ihrer zuverlässigen Fahrer droht ein Fahrverbot, da er in seiner Freizeit einmal nicht aufgepasst hat. Was können Sie tun, damit Ihr Mitarbeiter entweder nicht oder so wenig wie möglich ausfällt?

Grundsätzlich muss zwischen dem Fahrverbot und dem sogenannten Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden. Letzteres erfolgt in der Regel durch ein Strafverfahren, beispielsweise nach Unfallflucht. Die Behörde oder das Gericht entzieht den Führerschein für eine Dauer von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren. Das Fahrverbot wird bei Ordnungswidrigkeiten verhängt und gilt für wenige Monate.

Über einen Einspruch gegen das Fahrverbot kann Einiges erreicht werden, beispielsweise

  • den Zeitraum des Fahrverbots so zu verschieben, dass er in einer Zeit mit Auftragsflaute liegt,
  • eine bestimmte Art von Kraftfahrzeug (etwa Lkw) vom Fahrverbot auszunehmen, wenn der Betroffene den Nachweis erbringt, dass er für seine berufliche Tätigkeit auf diese Fahrzeugart angewiesen ist,
  • die Vermeidung eines dauerhaften Fahrverbots, wenn der Betroffene in der Zeit, die er durch den Einspruch gewinnt, an einem Aufbauseminar teilnimmt,
  • die Verhinderung einer Verlängerung des Fahrverbots. Läuft ein Verfahren durch Einsprüche mehr als 1,5 Jahre, kommt es normalerweise zu keiner Verlängerung mehr.
  • die Entscheidung hinauszuschieben, und zwar hinter die "Tilgungsreife" von alten Punkten in Flensburg. Tilgungsreife Punkte dürfen vom Gericht nämlich nicht mehr verwertet werden.