Einkauf: Sparen Sie jetzt bei den Stromkosten

Die steigenden Energiepreise zwingen Sie, zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesamtkosten für Energieaufwendungen und -verbrauch zu senken. Um Kosten zu senken, sollten Sie beim Einkauf EU-weit Anfragen stellen. Denn durch die Liberalisierung des Strommarktes können Sie beim Einkauf auf jeden europäischen Energieversorger zu greifen. Besonders beim Strom sind durch einen Lieferantenwechsel erfahrungsgemäß Kosteneinsparungen von 10 % und mehr möglich. Vor allem auf dem Gasmarkt ist der Wettbewerb jedoch leider noch nicht richtig in Gang gekommen.

Strom: Eine Bedarfsausschreibung für einen kontrollierten Einkauf
Grundvoraussetzung für eine gründliche und europaweite Anfrageaktion ist das Zusammenstellen und Aufbereiten aller Verbrauchsdaten. Als besonders günstig bei den Strompreisen in Deutschland haben sich mittelgroße Stadtwerke wie die der Städte Solingen, Bielefeld oder Iserlohn herausgestellt. Beachten Sie: Vielleicht lässt sich ein Lieferantenwechsel, der natürlich auch mit Kosten verbunden ist, aber auch vermeiden.

Konfrontieren Sie Ihre Energieversorger mit den Ergebnissen Ihrer Ausschreibung. Nutzen Sie die Tatsache, dass Ihr derzeitiger Versorger durch Ihren eventuellen Anbieterwechsel Umsatz verliert. Mit Sicherheit lässt er Sie nicht „kampflos" ziehen. Sie befinden sich für den Einkauf von Strom derzeit in einer guten Verhandlungsposition. Nutzen Sie sie!

Ökosteuererstattung
Die Ökosteuer besteht aus 2 Steuerarten:

1. der Stromsteuer und
2. dem Aufstockungsbetrag zur Mineralölsteuer.

Aus diesen Steuern können Sie als produzierendes Unternehmen Steuerermäßigung und den Spitzenausgleich beantragen sowie zu viel gezahlte Ökosteuern, (leider etwas kompliziert, aber dennoch lohnend) wie folgt zurückfordern.

Steuerermäßigung: Dem Antrag zur Steuerermäßigung mittels eines Erlaubnisscheines, ausgestellt durch Ihr Hauptzollamt, wird bei Erreichen eines Sockelbetrages und einer Mindestverbrauchsmenge (Steuerlast 512,50 € p.a.) entsprochen. Dies entspricht einer Reduzierung der Ökosteuer auf 60 %.

Strom wird direkt vom Versorger zum ermäßigten Steuersatz bezogen. Mineralöl dagegen wird zum Regelsteuersatz mit nachträglicher Ermäßigung auf Antrag beim Zollamt gegen einen Mengennachweis geliefert. Vergütungsanträge hierfür müssen bis Ende des Jahres, das auf das Verbrauchsjahr folgt, mit einem Mengennachweis über die verbrauchten Mengen, gestellt werden.

Spitzenausgleich
1999 wurden mit der Einführung der Ökosteuer die Rentenversicherungsbeiträge reduziert. Der Spitzenausgleich regelt, dass die Differenz von 20,3 % (vor der Ökosteuereinführung) und dem aktuellen Niveau von 19,5 % als Entlastung gerechnet wird. Übersteigt die Belastung durch die Ökosteuer den Betrag der Entlastung durch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge, wird der sich errechnende Betrag zu 95 % erstattet.

Energiebedarf poolen
Dies kann bundesweit erfolgen oder nur für alle Unternehmen Ihres Industriegebietes. Hier bieten sich, besonders im Zeitalter des Internets, verschiedene Möglichkeiten:

  1. Freie Einkaufsringe durch unabhängige Beratungsunternehmen: Über das Bundesgebiet verteilt gibt es mittlerweile Dutzende von Energie-Einkaufsgemeinschaften und -ringen, die ihren Gesamtbedarf poolen und als Gemeinschaft die Vergabe dieses „Paketes" verhandeln.
  2. Bündelungen durch Verbände: Prüfen Sie, ob Ihr eigener Berufs- oder Branchenverband eine Bündelung des Energiebedarfs seiner Mitglieder betreibt. Schließen Sie sich an, erhöhen Sie durch Ihren eigenen Bedarf die Abnahmemenge des Verbandes und tragen somit zur Absenkung der Energiepreise bei.
  3. Lose Zusammenschlüsse: Schließen Sie sich in Ihrem Industriegebiet einer Interessengemeinschaft an oder, sofern es diese Initiative noch nicht gibt, gründen Sie eine derartige Gemeinschaft. Fassen Sie den Gesamtbedarf zusammen und erreichen Sie im Einkauf Preise für das Gesamtvolumen, die Sie als Einzelabnehmer niemals erreichen würden

Besonders beim Energieeinkauf sind Größe und Insiderwissen alles.