Auch bei aggressivem Wettbewerb: Verkaufen Sie nicht unter Einstandspreis

Das Bundeskartellamt hat gegen die Drogeriemarktkette Schlecker Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verhängt. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen stellt es eine unbillige Behinderung dar, wenn Unternehmen mit überlegener Marktmacht nicht nur gelegentlich Waren unter Einstandspreis verkaufen. Achten Sie also darauf, dass Sie nie unter Einstandspreis verkaufen.
Verkauf unter Einstandspreis – Der Fall Schlecker
Die Drogeriemarktkette Schlecker hatte von April bis Oktober 2004 mehrmals über Wochen mit Sonderangeboten für Digitalfotoarbeiten geworben. Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, dass die Angebote unter dem jeweiligen Schlecker-Einstandspreis lagen.

Da zwischen den einzelnen Angeboten lediglich eine Woche lag, wurde der Eindruck einer dauerhaften Preiskompetenz von Schlecker im Bereich Digitalfotografie vermittelt, so dass hierin nicht nur ein gelegentliches Anbieten unter Einstandspreis zu sehen war.

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verhängt.

Fazit für Sie als Unternehmer
Bieten Sie Waren nicht unter Einstandspreis an. Aber: Aus diesem Urteil können Sie auch Kapital schlagen: Zum einen sollten Sie sich nicht scheuen, solche Praktiken zu melden, wenn Sie sie bei Mitbewerbern entdecken. Zum anderen hilft Ihnen die Argumentation des Kartellamtes bei Ihrer eigenen Argumentation im Gespräch mit Kunden.

Kartellamtspräsident Böge
So sagte Kartellamtspräsident Böge zu den Praktiken bei Schlecker: "Es geht nicht darum, kleinen und mittleren Unternehmen einen Bestandsschutz zu bieten, sondern es geht um faire Praktiken im Wettbewerb. Wenn durch Verkäufe unter Einstandspreis eine Verdrängung von Wettbewerbern geduldet würde, käme der Wettbewerb mittelfristig zum Erliegen."

Dadurch würden die im Markt verbleibenden Großunternehmen Preiserhöhungsspielräume erzielen, die den Verbraucher teuer zu stehen kämen.

Machen Sie Ihren Kunden genau diese Folge eines Verkaufs unter Einstandspreis klar: Wenn sie nur auf "billig" achten schaden sie sich langfristig selbst.