Wenn eine Krankenkasse mit dem überwiesenen Geld nicht auskommt, darf sie einen Zuschlag erheben. Das kann bis zu 1 % des Bruttoeinkommens sein. Fordern Krankenkassen diesen Zuschlag ein, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt: Versicherte können dann sofort die Kasse wechseln, da die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.
Der Bund versicherter Unternehmer rät, sich den Wechsel in die Privatversicherung gut zu überlegen. Der Werbung mit geringen Beiträgen 2008 stehen ab 2009 höhere Tarife für Neuzugänge gegenüber. Diese würden um 10 bis 15 % teurer. Ein Grund: Die teilweise übertragbaren Altersrückstellungen. Die bei einem Versicherungswechsel in den neuen Vertrag mitgenommen werden können.
Für Bestandskunden privater Krankenversicherungen gibt es 2009 lediglich ein kleines Wechselfenster. Sie können nur in den ersten sechs Monaten wechseln und dabei die Altersrückstellungen mitnehmen. Das gilt aber nur in Höhe des Basistarifs. Dieser Tarif wird von den Versicherern ab 2009 eingeführt. Er wird an Leistungen in etwa das bieten, was auch die Gesetzlichen offerieren. Nach einem Wechsel gilt: Kunden sind 18 Monate an den Basistarif gebunden. Erst dann greift, wenn überhaupt, ein günstigerer Tarif.