Betriebsprämie gekürzt? So wehren Sie sich richtig!

Immer häufiger kommt es vor, dass wegen Verstößen gegen Cross Compliance die Betriebsprämie gekürzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diesen Verstoß wissentlich oder unwissentlich begangen haben. Entscheidend ist, dass Sie sofort die richtigen Schritte einleiten, wenn Ihnen als Landwirt die Betriebsprämie gekürzt wird, um so gravierende finanzielle Folgen zu verhindern.

Betriebsprämie gestrichen: Ein typischer Fall
Bei der Begutachtung von Weiderindern stellen staatliche oder vom Staat beauftragte Prüfer fest, dass bei vielen Tieren die 2.Ohrmarke fehlt. Oder ein Landwirt hat Dauergrünland umgebrochen und in Anbauflächen umgewandelt. Die Folge: Wegen eines Verstoßes gegen Cross Compliance (CC) wird die Betriebsprämie gekürzt. So verhalten Sie sich in einer vergleichbaren Situation richtig und halten den Schaden in Grenzen.

Betriebsprämie: So sichern Sie sich gegen Kürzungen ab
Wenn Sie Direktzahlungen von der EU erhalten, haben Sie strenge Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel-und Futtersicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz zu beachten. Am besten ist es natürlich, Sie halten alle Vorschriften ein. Falls es doch zu Verstößen kommt, werden Ihre Zahlungsansprüche teilweise drastisch gekürzt. Das kann eine existenzielle Bedrohung für Ihren Betrieb sein! Das kann schnell passieren, denn die Vorschriften werden streng kontrolliert.

Strenge Kontrollen
Wenn Behörden unter Hinweis auf einen angeblichen Verstoß gegen CC bereits gezahlte Fördermittel zurückfordern, brauchen Sie juristischen Beistand. Für diesen Fall lohnt es sich, eine Zusatzversicherung zu Ihrem Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz abzuschließen. Entsprechende Angebote bieten Ihnen z.B. die Versicherungen R+V (www.ruv.de) und die Concordia (www.concordia-versicherung.de).

Legen Sie Widerspruch ein
Im Bescheid über den Verstoß gegen Cross Compliance-Richtlinien finden Sie eine Rechtsmittelbelehrung. Darin ist beschrieben, wo, wie und bis wann Sie den Widerspruch einlegen können. Dann überprüft die Behörde ihre Entscheidung noch einmal. Das Widerspruchsverfahren ist für Sie kostenlos. Oft werden dabei bereits Meinungsverschiedenheiten beseitigt. Dann ändert die Behörde den Bescheid ab.

Wenn die Meinungsverschiedenheiten nicht ausgeräumt werden können, erlässt die Behörde einen Widerspruchsbescheid. Darin begründet sie noch einmal, warum aus ihrer Sicht die Betriebsprämie gekürzt wurde.

Widerspruch abgelehnt? So erheben Sie Klage!
Das Widerspruchsverfahren soll Rechtsstreite unnötig machen. Deshalb muss es durchgeführt werden, bevor Sie eine Klage erheben können. Ohne Widerspruchverfahren keine Klage! Die Klage reichen Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Am besten Sie nehmen sich dazu einen Anwalt. Er wird eine Klage einreichen, damit das Gericht feststellt, dass Sie die Direktzahlung zu Recht erhalten haben.

Gibt Ihnen das Gericht Recht, brauchen Sie nichts mehr zu befürchten. Für den Fall, dass Sie verlieren, steht Ihnen der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen, doch Vorsicht: Die Cross Compliance-Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die Kosten der 1. Instanz.

So versteuern Sie gekürzte Prämien richtig
Werden Cross Compliance-Regelungen nicht eingehalten und die Betriebsprämie gekürzt, hat dies keinen Einfluss auf den Bilanzwert Ihres Betriebes. Kürzungen können daher nicht wie Abschreibungen behandelt werden. Sie werden als (geringere) Betriebseinnahme betrachtet und schmälern daher den zu versteuernden Gewinn. Das geht aus einem neuen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Landesfinanzbehörden hervor (Schreiben v. 25.06.2008, GZ: IV C 6 – S 2134/07/10001).

Beachten Sie
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nach einem CC-Verstoß erneut kontrolliert werden, ist sehr hoch. Die Prüfungsstellen gehen nämlich davon aus, dass in einem mit Mängeln arbeitenden Betrieb noch mehr im Argen liegt.