Genmais in der Umgebung: So handeln Sie richtig, wenn Ihr Nachbar Genmais anbaut

Tobt bei Ihnen schon der „Krieg auf den Dörfern", wie die Boulevardpresse die Auseinandersetzung um den Genmais MON 810 bezeichnet hat? Seit Bundestag und Bundesrat das novellierte Gentechnikgesetz verabschiedet und den Anbau von Genmais mit Auflagen zugelassen haben, rumort es auf dem Land. Lesen Sie, was Sie tun können, wenn in Ihrer Umgebung Genmais angebaut wird.

Genmais in Ihrer Umgebung
Den Schutzstreifen von 150 Metern zwischen den Feldern von genverändertem Mais und konventionellem Mais halten Gentechnik-Gegner für viel zu gering. Trotzdem: MON 810 ist auf dem Vormarsch. Bundesweit ist der Anbau von 4.500 ha beantragt, 2.000 ha davon in Brandenburg. Auch in Ihrer Nachbarschaft?

Was Sie tun können, …
… wenn Ihr Nachbar Genmais anbaut und Sie eine Verunreinigung Ihrer Ernte durch genveränderte Organismen (GVO) befürchten:

  • Informieren Sie sich im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) regelmäßig über den Stand des Anbaus von GVO. Nutzen Sie dazu die Internetseite www.standortregister.de.
  • Stellen Sie auf dieser Seite den Antrag auf die Erteilung einer Auskunft über personenbezogene Daten des Bewirtschafters einer GVO-Anbaufläche in Ihrer Nähe.
  • Wenn Sie konventionellen oder Bio-Mais anbauen und sehen, dass einer Ihrer Nachbarn Genmais anbaut, nehmen Sie unverzüglich mit ihm Kontakt auf. Am besten teilen Sie ihm umgehend Ihre eigenen Mais-Anbaupläne per Einschreiben mit.

Lassen Sie nach der Ernte Ihre Ernteerträge überprüfen, ob diese gentechnische Verunreinigungen aufweisen. Falls dies der Fall ist, klagen Sie gegen den Nachbarn. Bewahren Sie Proben Ihres eigenen Saat- und Erntegutes auf. Mit diesen Proben können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal die Belastung durch GVO nachweisen.