Externe Dienstleister engagieren: So gehen Sie kein Risiko ein

Die Datenverarbeitungsprogramme werden immer komplexer und damit immer anfälliger für Störungen. Gleichzeitig steigt quer durch alle Unternehmensbereiche die Abhängigkeit von diesen Programmen. Selbst kleinste Störungen können dazu führen, dass ein EDV-Programm ganz oder teilweise ausfällt. Deshalb entschließen sich immer mehr Unternehmen dazu, ihre EDV-Systeme nicht mehr selbst zu warten, sondern externe Dienstleister damit zu beauftragen.

Mit einer Fernwartung durch externe Dienstleister sind vor allem folgende zusätzliche Gefahren verbunden:

  • Für die Wartung wird ein weiterer Zugang zum Rechner geschaffen, über den sich externe Dienstleister mit umfassenden Rechten anmelden können.
  • Dieser weitere Zugang für externe Dienstleister kann sowohl von deren Mitarbeitern als auch von Hackern missbraucht werden.
  • Wenn Sie keine Kontroll- und Schutzmaßnahmen ergreifen, sind Sie dem Dienstleister weitestgehend ausgeliefert. Sie wissen nicht, wann die Wartung stattfindet, wie lange sie dauert, welche Person für den Dienstleister tatsächlich tätig wird.
  • Generell können externe Mitarbeiter auf den gesamten Datenbestand Ihres Unternehmens zugreifen.
Wie Sie Ihre Interessen umfassend schützen
Wichtig für Sie: Die Fernwartung durch externe Dienstleister entbindet Sie nicht von der Pflicht, alle gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz und die Datensicherheit einzuhalten. Sie bleiben dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Treffen Sie deshalb alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten.
Stellen Sie sicher, dass externe Dienstleister nur nach Ihren Weisungen tätig werden können. Bestimmen Sie Art und Umfang der Servicearbeiten grundsätzlich selbst. Räumen Sie dem Dienstleister keinen eigenen Entscheidungsspielraum ein.

Wie Sie eine umfassende Kontrolle sicherstellen
Für die Mitarbeiter des Dienstleisters müssen die gleichen Zugangsregeln gelten wie für die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Außerdem unverzichtbar:

Wartungsarbeiten dürfen nur dann stattfinden, wenn Sie vorab darüber informiert wurden und ausdrücklich damit einverstanden sind. Das stellen Sie dadurch sicher, dass der Verbindungsaufbau zwischen dem Rechner beim Dienstleister und dem Rechner in Ihrem Unternehmen grundsätzlich nur durch Sie veranlasst werden kann.

Tipp: Der externe Dienstleister soll Ihnen die Telefonnummer geben, über den die Wartung abgewickelt wird. Programmieren Sie diese Telefonnummer fest ein. So stellen Sie sicher, dass kein anderer Telefonanschluss angewählt werden kann.