Erosionsschutz: Die Neuregelungen in der Praxis

Als Landwirt müssen Sie sich in 2009 auf konkrete Anforderungen zum Erosionsschutz einstellen. Der Entwurf für die „Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung" hat das Bundeskabinett passiert und wird nach Beratung durch den Bundestag und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Neue Vorgaben zum  Erosionsschutz 2009
Ob Ihre Flächen betroffen sind, können Sie dem Bodenerosionskataster entnehmen, das die Bundesländer bis zum 30. Juni 2010 aufbauen müssen. Dazu werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen zunächst nach ihrer Erosionsgefährdung flächendeckend eingestuft und ausgewiesen. Anschließend werden sie im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen zusätzlich geprüft.

Konkret bedeutet das für Sie: Auch wenn Ihre Flächen nicht betroffen sind, bekommen Sie in 2009 Besuch vom CC-Kontrolleur!

Schon jetzt können Sie kurzfristige Maßnahmen zum Erosionsschutz umsetzen. Dazu gehören:

  • Fruchtartenauswahl – soweit bestehende Markt- und EU-Regelungen dem nicht entgegenstehen
  • Zwischenfruchtanbau – was zwar höhere Kosten und Arbeitsgänge bedeutet, dafür aber förderungswürdig ist (Voraussetzung für Mulchsaat in Förderprogrammen)
  • Untersaaten – die zudem in den Förderkatalog aufgenommen werden
  • Änderung von Arbeitsverfahren – wie Zusammenlegung von Arbeitsgängen, zeitweilige Verkürzung einheitlich bestellter Hanglagen
  • standortabhängige Bodenbearbeitung – zudem eine wichtige Maßnahme zur Sicherung des Ertragspotentials

Mittelfristige Maßnahmen:

  • Fruchtfolgegestaltung – die zu den effektivsten Maßnahmen des Bodenschutzes gehört, in der Praxis aber durch Pacht-, Markt- und Förderbedingungen nicht immer leicht umzusetzen ist und deshalb zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört.
  • Konservierende Bodenbearbeitung und Mulchsaat mit und ohne Saatbettbereitung – was DAS Schlüsselverfahren für den Bodenschutz darstellt und in erosionsgefährdeten Gebieten förderungswürdig ist.
  • Schaffung einer rauen Ackeroberfläche – soweit die technischen Möglichkeiten hierzu bestehen.

Erosionsschutz
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Gewährleistung von nachhaltigem Erosionsschutz möglich:

  • Anpassung der Maßnahmen an die Standortbedingungen
  • Beachtung der hydrologischen Situation
  • Einsatz geeigneter Pflanzen und Zuschlagstoffe
  • Einsatz geeigneter Erosionsschutzmittel