Ein Umbau kann die Betriebserlaubnis kosten

Nicht jeder Umbau an einem Lieferwagen löst Probleme und bleibt ohne Folgen. Viele Firmen verwenden einen nachgerüsteten Transporter oder Kombi für kleine und schnelle Lieferungen. Aber hier ist Vorsicht geboten: Wenn ein Pkw nachträglich mit Regalen oder Fächern ausgestattet wird, kann es sein, dass die Betriebserlaubnis erlischt.

Ein Umbau bietet sich bei manchen Modellen geradezu an. Bei Kombis und Kofferfahrzeugen müssen nur die hinteren Sitzbänke entfernt und der Platz mit Einrichtungen zu Lagerungssicherung versehen werden. Dass dabei die Sicherungseinrichtungen den entsprechenden Vorschriften und Normen genügen müssen, ist bekannt. Aber auch bei einem sorgfältigen Umbau wird eines manchmal vergessen: Die Betriebserlaubnis.

Die Betriebserlaubnis erlischt…
Wird ein VW-Bus zum Beispiel so umgebaut, dass er nur noch die vorderen Sitze hat, und der hintere Teil des Fahrzeugs zum Transport von Werkzeugen, Materialien oder Waren verwendet werden kann, ist das Problem schon da, wenn das Fahrzeug laut Papieren weiterhin ein Pkw ist. 

Wird das Fahrzeug dann in Betrieb genommen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit – durch den Umbau ist der VW-Bus ein Lkw geworden und die Allgemeine Betriebserlaubnis des Herstellers erloschen. Als Pkw werden nur umgebaute Fahrzeuge anerkannt, die innerhalb von vier Stunden zu einem normalen Pkw zurückgebaut werden. Sind aber erst einmal Regale fest installiert und die überflüssigen Sitzgurte entfernt, ist dies offensichtlich nicht mehr möglich.

… und das hat Konsequenzen
Ein Folgeproblem der erloschenen Betriebserlaubnis ist, dass damit auch gleichzeitig der Versicherungsschutz erlischt. Kommt es zu einem Unfall, muss der Halter alles aus eigener Tasche bezahlen. Auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung haftet nicht mehr.

Wird bei dem Unfall jemand verletzt, sind die Konsequenzen noch gravierender. Der Fahrzeugbetreiber haftet im Zweifelsfall mit seinem kompletten Privatvermögen und muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. In einem solchen Fall würde auch die Haftpflichtversicherung wahrscheinlich nicht einspringen.

Darauf sollten Sie beim Umbau unbedingt achten:

  • Ein Pkw muss innerhalb von vier Stunden in den ursprünglichen Zustand rückgebaut werden können.
  • Geht das nicht, melden Sie das Fahrzeug als Lkw an. Dafür brauchen Sie ein Typgutachten.
  • Die Umbauten müssen den Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) entsprechen und darauf von einem Sachverständigen geprüft werden. Eine Prüfungsbestätigung können Sie meist bei dem Spezialbetrieb, der den Umbau durchführt, bekommen.
  • Achten Sie bei neuen Fahrzeugen darauf, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis dem ihnen zugedachten Einsatzzweck entspricht.
  • Lassen Sie nur Elemente zur Ladungssicherung nachrüsten, weil diese noch nicht ab Werk eingebaut sind, muss der Umbau von einem Sachverständigen abgenommen werden.
  • Archivieren Sie alle Prüfunterlagen zu ihren umgebauten Fahrzeuge und lassen Sie sie in regelmäßigen Abständen von Sachverständigen unter die Lupe nehmen.
  • Alle Prüfungen sollten mit Prüfplaketten am Fahrzeug gekennzeichnet werden, das erleichtert die Übersicht über die Prüftermine.
  • Alle Mitarbeiter, die die Lieferwagen fahren, sollten an einer Schulung zum Thema Ladungssicherung teilnehmen. Lassen Sie sich die Teilnahme bestätigen (schriftlich).