Zehn Regeln für die sichere Verwendung von Chlorgas
– Lagern Sie Chlorgas in verschließbaren Räumen.
– Sichern Sie die Chlorflaschen so, dass sie nicht umstürzen können.
– Betätigen Sie die Ventile der Behälter nur so, dass Armaturen, Behälter und Leitung nicht beschädigt werden können.
– Erwärmen Sie Rohrleitungen oder festsitzende Ventile nicht über 50°C und auf keinen Fall mit offener Flamme.
– Schließen Sie Chlorbehälter so an, dass nur gasförmiges Chlor entnommen werden kann. Mit der Ausnahme, wenn Ihre Anlage für die Entnahme und Fortleitung flüssigen Chlors bestimmt ist.
– Anlageteile, die Chlor führen, müssen bei Außerbetriebnahme und Instandhaltungsarbeiten gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Im Zweifelsfall müssen sie vor erneuter Inbetriebnahme getrocknet werden. Dies gilt insbesondere für Rohrleitungen.
– Rohrleitungen, die Ablagerungen enthalten, dürfen nicht wieder eingebaut werden.
– Erneuern Sie Anschlussleitungen und dazugehörige Verschraubungen umgehend, wenn es zu Beschädigungen oder Korrosion gekommen ist. Anschlussleitungen aus Kupfer müssen mindestens alle zwei Jahre erneuert werden.
– Halten Sie eine eigene Prüfreagenz bereit, um undichte Stellen feststellen zu können. Geeignet ist zum Beispiel Ammoniaklösung (Salmiakgeist). Mit Chlorgas bildet die Substanz weiße Nebel.
– Gefüllte oder leere Chlorbehälter sollten bei Lagerung und Transport mit Ventilschlussmuttern und Ventilschutzkappen versehen werden.