So stellen Sie eine Vollmacht aus

Für viele Menschen ist eine Vollmacht eine sehr verwirrende Angelegenheit und zumeist wird dafür ein Rechtsanwalt zur Hilfe zu Rate gezogen, der genau weiß, wie eine solche Vollmacht ausgestellt werden muss und was dabei zu beachten ist. Doch eine Vollmacht kann man auch ganz formlos ausstellen, denn bis auf gewisse Bereiche benötigt diese keine Beglaubigung.

Stellt man eine Vollmacht aus, dann gehören stets die Personendaten (Geburtsdatum, Name), die Personendaten der Vertrauensperson (Name, Geburtsdatum) sowie die Angelegenheit hinein, in der man sich vertreten lassen möchte. Ganz wichtig ist, die Vollmacht mit dem Datum und der Unterschrift zu versehen.

So könnte eine schriftliche Vollmacht aussehen

Vollmacht

Hiermit bestätige ich (Name, Vorname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort) Herrn/Frau (Name, Vorname), geboren am (Geburtsdatum) in (Geburtsort), für mich Verträge abzuschließen, die im Einzelfall einen Wert von 1000 Euro nicht übersteigen.

Datum, Unterschrift

Wichtig ist bei der Ausstellung der Vollmacht, dass man diese in Bezug auf die Formulierung so verfasst, als wenn man diese an eine dritte Person richtet. Denn es sind Gerichte, Behörden, Firmen oder Beamte, teilweise auch ganz normale Personen, die sich an dieser Vollmacht orientieren und dieselbe lesen, um zu überprüfen und sicherzugehen, dass die Person "handlungsberechtigt" ist.

Es kann jedoch auch vorkommen, dass eine "einfache" Vollmacht nicht anerkannt, bzw. akzeptiert wird. Das gilt beispielsweise bei Banken, die zumeist auf die Formulare bestehen, die sie selbst ausgeben. Diese Formulare sind zwar auch nichts anderes als einfache "Vollmachten", doch diese können direkt bei der Bank ausgefüllt und hinterlegt werden. Das hat den Vorteil, dass der Bevollmächtigte nicht zu jedem Bankgeschäft die Vollmacht mitbringen muss.

Die Generalvollmacht

In der deutschen Gesetzgebung kennt man die unterschiedlichsten Arten von Vollmachten, so dass es praktisch für jeden Bereich die dementsprechende Vollmacht gibt. Somit wird im Rahmen einer Spezialvollmacht dem Bevollmächtigten nur für einen bestimmten Teilbereich die Vertretungsberechtigung erteilt, dementgegen bleiben andere Bereiche davon unberührt.

Das ist bei einer Generalvollmacht anders. Denn wie der Name schon sagt, ist sie nicht nur auf einen Teilbereich beschränkt, sondern deckt sämtliche Bereiche ab. Im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) ist festgelegt, dass eine Generalvollmacht, die formfrei ausgestellt wurde, eine umfassende Handlungsvollmacht erteilt, welche selbstverständlich auch vor Gericht standhält und anerkannt wird.

Diese Vollmachten findet man vorwiegend im geschäftlichen Bereich und diese müssen dann immer satzungskonform ausgestellt sein.

Die Handlungsvollmacht

Anders als eine bei einer Vollmacht für einen speziellen Bereich oder eine Generalvollmacht, verhält es sich bei einer Handlungsvollmacht. Diese ist hauptsächlich im geschäftlichen Bereich zu finden und befugt eine Person, ein Unternehmen zum Beispiel vor Gericht oder bei Banken zu vertreten. Auch hier gibt es Generalvollmachten oder auch Einzelvollmachten, die nur bei bestimmten Ereignissen eine Handlungsbefugnis im Sinne des Unternehmens vorsieht.