So reagieren Sie richtig bei Alkoholmissbrauch Ihrer Mitarbeiter

Frage: Ich befürchte, dass einer meiner Mitarbeiter ein Alkohol-Problem hat. Indiz für einen Alkoholmissbrauch ist seine ständige „Fahne“ sowie Beschwerden von mittlerweile zwei Kunden, die der Mitarbeiter im Rahmen seiner Vertriebsaktivitäten besucht. Bei einem Kunden ist es sogar zu einer Auseinandersetzung mit einem Vertriebsmitarbeiter gekommen, bei der er unter starkem Alkoholeinfluss gestanden haben soll.
Alkoholmissbrauch? So gehen Sie vor
„Problematisch wird die oben angesprochene Situation, weil der Außendienstmitarbeiter einen Dienstwagen fährt und zu befürchten ist, dass der Vertriebsmitarbeiter im angetrunkenen Zustand fährt. Darf man der Polizei in so einem Fall einen Tipp geben?“

Expertenrat der Redaktion zum Thema „Alkoholmissbrauch“
Ihr Mitarbeiter muss schon nach dem Straßenverkehrgesetz nüchtern Auto fahren, da er sonst eine Geldbuße oder den Verlust des Führerscheins riskiert. Fährt er also alkoholisiert, verletzt er außerdem eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, denn er darf nicht in einem solchen Zustand mit seinem Dienst-Pkw fahren und nicht alkoholisiert Kunden besuchen.

Dieser Verstoß berechtigt Sie aus diesem Grund, eine Abmahnung auszusprechen (siehe Muster-Abmahnschreiben „Alkoholmissbrauch“ im Anschluss). Ist Ihr Mitarbeiter allerdings alkoholkrank, dann können Sie sich nur schwer von ihm trennen, da Sie hier genau abwägen müssen, ob Ihre wirtschaftliche Benachteiligung angesichts der negativen Gesundheitsprognose derart gravierend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.

Der Polizei einen Tipp zu geben, ist nicht verboten, da es um die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter und der übrigen Verkehrsteilnehmer geht. Sprechen Sie aber vor jeder anderen Maßnahme zunächst einmal ganz in Ruhe mit dem Mitarbeiter und machen Sie unmissverständlich klar dass Sie Alkoholmissbrauch nicht dulden. Verstößt Ihr Mitarbeiter gegen dieses Verbot, sprechen Sie die schriftliche Abmahnung aus:

Muster-Abmahnung bei Alkoholmissbrauch

Sehr geehrter Herr Müller,      

zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt haben. Ihr im Folgenden geschildertes Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen.

Trotz Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtung ist uns an dem Tag (genaues Datum) aufgefallen, dass Sie alkoholisiert zur Arbeit erschienen und in diesem zustand auch Ihr Auto fuhren sowie Kunden besuchten. Sie haben damit Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.

Wir fordern Sie hiermit ausdrücklich auf, das oben geschilderte Verhalten zukünftig zu unterlassen und Ihre Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß zu erfüllen.

Im Fall einer Wiederholung des in dieser Abmahnung gerügten Verhaltens behalten wir uns vor, Ihr Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß, gegebenenfalls sogar außerordentlich fristlos, zu kündigen. Eine Durchschrift dieser Abmahnung legen wir in Ihrer Personalakte ab.

Musterstadt, den ____________
(Unterschrift des Arbeitgebers) _____________
(Die Abmahnung habe ich erhalten am …. Unterschrift des Mitarbeiters)