Private Kfz-Kennzeichen weitergeben?

Dürfen Sie die privaten Kfz-Kennzeichen Ihrer Mitarbeiter weitergeben, wenn Kunden Sie darum bitten? Diese Frage stellt sich in Unternehmen, in denen Mitarbeiter zu Kunden mit ihren Privatfahrzeugen anreisen, und auf dem Firmengelände des Kunden parken.

Dafür erhält der Kunde in der Regel eine Liste der Mitarbeiter, die sein Gelände betreten. Manche Kunden hätten auch gern die Kfz-Kennzeichen der Mitarbeiter – denn manchmal wird im Eifer des Gefechts der Parkplatz der Geschäftsführung blockiert. Dürfen Sie zur Ermittlung der "Parksünder" die privaten Kfz-Kennzeichen weitergeben?

Die Mitarbeiter müssen für die Liste, die der Kunde erhalten hat, bereits eine Einzeleinwilligung für die Weitergabe dieser Mitarbeiterliste gegeben haben. Als Erstes sollten Sie nun prüfen, ob diese Einwilligung das private Kfz-Kennzeichen umfasst. Falls ja, können Sie die Kfz-Kennzeichen mitteilen. Falls nicht, sollten Sie die Einwilligung dementsprechend ergänzen.

Nutzung der Kfz-Kennzeichen
Auf jeden Fall müssen Sie mit dem Kunden genau vereinbaren, zu welchen Zwecken er die Information nutzen darf. Wenn es nur darum geht, einen "Falschparker" zu ermitteln, damit man ihn bitten kann, sein Fahrzeug umzuparken, sollte dies auch Ihren Mitarbeitern recht sein. Denn der Kunde könnte widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf seinem Gelände auch schlichtweg abschleppen lassen. Bei einer Nutzung der Kfz-Kennzeichen, die darüber hinaus geht, sollten Sie sich mit Ihren Mitarbeitern abstimmen, und sie in der Einwilligungserklärung festhalten.